PNP beantwortet Ihre Corona-Fragen
Heute: Dürfen Kinder trotz Lernen daheim einen Ausflug machen?

29.05.2020 | Stand 21.09.2023, 1:49 Uhr

Die Fragen der Leser zur Corona-Krise reißen nicht ab. Deshalb veröffentlichen wir erneut auf einer Sonderseite Berichte über ausgewählte Fragen. Auch in den nächsten Tagen werden wir uns um Ihre Anliegen kümmern: leserfragen@pnp.de. Teilen Sie uns mit, ob wir Ihren Namen und Wohnort veröffentlichen dürfen.

Was bedeutet Home-Schooling und tage- oder wochenweiser Unterricht eigentlich für die Schulpflicht? Müssen Kinder und Jugendliche zu den gewohnten Unterrichtszeiten zu Hause am Schreibtisch sitzen oder dürfen sich die Familien das selbst einteilen?

Eine Leserin, die anonym bleiben möchte,
hofft, auch unter der Woche etwas mit ihren Kindern unternehmen zu können. Dürfen Kinder vormittags, während der Home-Schooling-Zeit, einen Ausflug machen bzw. nach den Ferien, wenn Bäder oder Freizeitparks geöffnet haben, diese vormittags unter der Woche aufsuchen. Ist es erlaubt oder hat es Konsequenzen?

Laut einem Sprecher des Bayerischen Kultusministeriums bestehe die Schulpflicht unverändert weiter. Die Schulbesuchspflicht sei hingegen derzeit nur eingeschränkt möglich. Im Rahmen des laufenden Schichtbetriebs seien in der Regel einwöchige Phasen des "Lernens zu Hause" vorgesehen. "Es besteht keine allgemeine Vorgabe, sich in den betreffenden Phasen des Schichtbetriebs zu den üblichen Unterrichtszeiten zu Hause aufzuhalten, es sei denn, es ist hier seitens der Schule eine Videokonferenz, ein Besprechungstermin oder Ähnliches angesetzt."

Jedoch will der Sprecher keine Missverständnisse aufkommen lassen und betont: "Die Phasen des Lernens zu Hause sind keine Freizeit." Für die Schüler sei eine feste Tagesstruktur, die sich an den sonst üblichen Schulzeiten orientiert, in der aktuellen Situation besonders wichtig. Die Arbeit mit dem Wochenplan bzw. die Erledigung der für das Lernen zu Hause gestellten Arbeitsaufträge wird so in einen festen zeitlichen und pädagogischen Rahmen eingebettet. Dieser mache den Schülern auch deutlich, dass der Fernunterricht eben keine Freizeit bzw. keine verlängerten Ferien darstellt, sondern der Schulbetrieb – wenn auch unter anderen Rahmenbedingungen – grundsätzlich weiter läuft. Eltern können ihre Kinder daher am besten dadurch unterstützen, indem sie für ihre Kinder einen geregelten Tagesablauf aufrechterhalten, in dem Zeiten für schulische Aufgaben – einschließlich der auch notwendigen Pausen – einen festen Platz  haben, so der Sprecher.

− ism, str, müh, sta, bes, amr, kai, cf, kse

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