Normalität für Bewohner
Geimpfte und Genesene: Kein Negativ-Test in Pflegeheimen mehr

14.05.2021 | Stand 21.09.2023, 1:05 Uhr

−Foto: Peter Kneffel/dpa

Geimpfte und Genesene brauchen in Alten- und Pflegeheimen keinen negativen Corona-Test mehr. Es sei ein weiterer Schritt in Richtung Normalität für Bewohner, Beschäftigte und Besucher.

Darauf hat Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek am Freitag hingewiesen. Holetschek betonte: "Wir stellen Geimpfte und Genesene damit negativ getesteten Personen in den Alten- und Pflegeheimen gleich." Für Beschäftigte und Besucher, die vollständig geimpft oder von einer Corona-Infektion genesen sind, ist ab sofort kein negatives Testergebnis mehr erforderlich, heißt es in der Pressemitteilung. "Das ist für Bewohner, Angehörige und Personal ein weiterer Schritt zu einer Normalisierung des Lebens in den Einrichtungen. Ich appelliere deshalb an die Alten- und Pflegeheime, diese Erleichterungsmöglichkeiten auch zu nutzen", so Holetschek.

Von dieser Möglichkeit profitieren auch geimpfte und genesene Besucher von Bewohnern beispielsweise von vollstationären Pflegeeinrichtungen. Der Minister ergänzt: "Diese Erleichterung kommt vor allem auch älteren Menschen zugute, die bereits abschließend geimpft sind und regelmäßig beispielsweise ihre Partner in einer Einrichtung besuchen."

Erkrankung vor mehr als sechs Monaten: Eine Impfung reicht

Besucher, deren abschließende Impfung mindestens 15 Tage zurückliegt, müssen somit keinen negativen Testnachweis mehr vorlegen – die Vorlage eines Impfnachweises reicht. Selbiges gilt für Genesene: Wer einen Nachweis hat, dass er mindestens vor 28 Tagen, höchstens aber vor sechs Monaten mit einem PCR-Test positiv auf das Coronavirus getestet wurde, braucht für den Besuch im Senioren- oder Pflegeheim keinen Negativ-Test mehr. Anstelle des PCR-Tests könne hier auch auf die Bescheinigung über die Anordnung der Isolation nach einem positiven PCR-Test zurückgegriffen werden.

Menschen, deren Infektion mit dem Coronavirus länger als sechs Monate her ist und die bisher nur eine Erstimpfung gegen Covid-19 erhalten haben, werden zudem vollständig Geimpften gleichgestellt. Holetschek fügt hinzu: "Die Befreiung von der Testnachweispflicht gilt auch für die Beschäftigten in den Alten- und Pflegeheimen sowie für Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten und teilstationären Pflegeeinrichtungen, die bereits vollständig geimpft oder genesen sind."

Nach Ermessen des Gesundheitsamtes könnten im Einzelfall, etwa bei einem Verdacht auf ein Ausbruchsgeschehen in der Einrichtung, aber auch weiterhin Testungen für geimpfte und genesene Personen angeordnet werden, die sich in der Einrichtung aufhalten. Umsicht und Vorsicht blieben auch hier weiter die Leitgedanken.

− pnp