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Die meisten Corona-Regeln enden: Was nach dem 2. April in Bayern gilt

29.03.2022 | Stand 23.09.2023, 2:09 Uhr

−Symbolbild: dpa

Bayern wird nicht zum Hotspot erklärt. Damit enden zum 2. April die meisten Corona-Beschränkungen. Ein Überblick, was dann noch gilt:



Als schlampig und nicht verlässlich bezeichnet Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) das neue Bundesinfektionsschutzgesetz. „Wir werden auch keine Hotspots jetzt für ganz Bayern machen. Jedenfalls auf absehbare Zeit nicht“, sagte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Montag am Rande eines Termins auf dem Münchner Viktualienmarkt. Bayern werde aber weiter die Infektionslage beobachten. Zugleich betonte er: „Wir haben jetzt in Deutschland echt keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass es noch schwieriger wird.“ Der Bund sollte nacharbeiten, twitterte Söder am Montagnachmittag.

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Nach dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz und einer Übergangsfrist enden die meisten Corona-Beschränkungen am nächsten Wochenende. Es bleiben dann nur noch:

- die Maskenpflicht im Nah- und Fernverkehr, in Pflegeheimen und Kliniken sowie
- eine Testpflicht in Pflegeheimen und Schulen;

Alle 2G- und 3G-Zugangsregeln sowie die Maskenpflicht im Handel, in Freizeiteinrichtungen, Schulen und sonstigen Innenräumen fallen weg.



In der neuen Corona-Verordnung, die das Kabinett am Dienstag voraussichtlich beschließen dürfte, werden also wohl nur noch die nötigsten Basis-Schutzmaßnahmen enthalten sein. Denkbar ist nach Worten von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) allerdings, dass die Maske in allen Innenräumen oder auch Mindestabstände als Empfehlung in die Verordnung aufgenommen werden.

Das von der Ampel-Koalition im Bund durchgedrückte neue Infektionsschutzgesetz würde eine Verlängerung der Auflagen nur gestatten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Eine Gebietskörperschaft kann nur dann zum Hotspot erklärt werden, wenn dort eine gefährlichere Virusvariante auftaucht oder eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten droht. Das ist in Bayern nicht der Fall.



„Wir werden in Bayern ein solch schlampiges Gesetz nicht anwenden“, sagte Söder. Es sei auch rechtlich nicht umsetzbar. In jedem Fall gebe es in Deutschland keine verlässliche Grundlage mehr für den Fall, dass die Lage noch schwieriger werde. Jeder müsse nun selbst entscheiden, ob er eine Maske trage. Er selbst werde dies in Innenräumen beibehalten.

Zugleich forderte Söder den Bund auf, die Quarantäne-Regeln den aktuellen Bedingungen anzupassen. Es könne nicht sein, dass auf der einen Seite zum 2. April die meisten Auflagen endeten, die Quarantäne-Regeln aber unverändert weiter gelten: „Das muss der Bund einfach mal diskutieren. Es gilt sowohl für die kritische Infrastruktur, die Krankenhäuser als auch generell.“

− dpa/vr