Keine Wahlmöglichkeit
Das passiert, wenn man einen Corona-Impfstoff ablehnt

14.02.2021 | Stand 22.09.2023, 3:01 Uhr

Drei Corona-Impfstoffe sind derzeit in der EU zugelassen. Welchen man bekommt, kann man momentan aber nicht entscheiden. −Foto: Ronny Hartmann/dpa

Derzeit sind drei Impfstoffe in der EU zugelassen – von Biontech/Pfizer, Moderna und Astrazeneca. Aber was passiert, wenn man sich im Impfzentrum gegen einen der Stoffe entscheidet?

Fest steht: Als Erstes kommen über 80-Jährigen sowie Menschen in Pflege- und Gesundheitsberufen bei einer Impfung an die Reihe, wie es auf der Internetseite der Bundesregierung heißt. Sie werden derzeit entweder mit dem mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer oder Moderna geimpft. Den Vektorimpfstoff von Astrazeneca empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) hingegen nur für bis zu 64-Jährige. Denn es fehlen den Angaben zufolge "valide Testdaten", ob dieser bei älteren Menschen genau so effektiv wirkt wie die beiden anderen Impfstoffe.



Bei einer Anmeldung im Impfzentrum erhält jede Personen laut Webseite des Bayerischen Gesundheitsministeriums einen Aufklärungsbogen, der ausgefüllt werden muss. Es gibt zwei Aufklärungsmerkblätter – eines für die mRNA-Impfstoffe (Biontech/Pfizer und Moderna) und eines für den Vektorimpfstoff (Astrazeneca). So erfährt der Impfling, welches Vakzine er bekommt.

Bislang kein Mitspracherecht bei der Auswahl des Impfstoffes

Derzeit kann man sich in Bayern nicht aussuchen, welcher Impfstoff einem verabreicht wird. "Es ist und bleibt eine freie Entscheidung, ob man sich impfen lässt, und zwar mit dem Impfstoff, der gerade angeboten wird", wird Spahn in der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) zitiert. Das Präparat sei auf absehbare Zeit nicht frei wählbar. Wichtig ist laut PZ auf jeden Fall, bei der einmal verimpften Vakzine für die zweite Dosis zu bleiben.

Das nicht vorhandene Mitspracherecht bei der Auswahl des Impfstoffes wirft aber eine Frage auf: Was passiert, wenn zum Beispiel eine Krankenpflegerin zu ihrem Impftermin kommt und dann erfährt, dass sie den Astrazeneca-Impfstoff verabreicht bekommen soll, diesen aber nicht will?

Das sagt das Bayerische Gesundheitsministerium dazu

Eine Sprecherin des Bayerischen Gesundheitsministeriums beantwortet die Frage so: "Derzeit besteht grundsätzlich keine Auswahlmöglichkeit zwischen dem einen oder anderen Impfstoff. Es besteht aber auch keine Impfpflicht." Ein Impfwilliger falle bei der Ablehnung eines Impfstoffs natürlich keinesfalls aus dem System der zu Impfenden in einer Region. "Er oder sie muss dann jedoch mit erneuten Wartezeiten rechnen."

Dosen mit Astrazeneca würden im Moment nur in geringer Anzahl verimpft. Der Grund seien die derzeitigen Liefermengen. "Diese Impfdosen werden aktuell vorrangig Angehörigen der obersten Prioritätengruppe unter 65 Jahre angeboten", sagt die Sprecherin. Das seien zum Beispiel Mitarbeiter in Krankenhäusern, Bewohner und Personal von voll- und teilstationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung und pflegebedürftige Menschen.

Bundesgesundheitsminister stellt Wahlmöglichkeit in Aussicht

Laut der Nachrichtenagentur dpa stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) aber eine Wahlmöglichkeit in einigen Monaten in Aussicht. "Dann wird es auch möglich sein, ein Stück Auswahl möglich zu machen", so der Politiker Anfang Februar bei einer Online-Diskussion der Friedrich-Naumann-Stiftung. Bei absoluter Knappheit gehe das allerdings nicht. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Impfstofflieferungen im zweiten Quartal deutlich anziehen werden.

Mittelfristig werde es in Deutschland eine Debatte über Impfbereitschaft geben: Damit rechnet Spahn nach eigener Aussage: "Die Debatte wird sich sehr bald sehr ändern, da bin ich sicher." Dann stünde die Frage im Mittelpunkt, ob sich überhaupt genügend Menschen in Deutschland impfen ließen, wie die dpa berichtet. "Und was machen wir eigentlich mit denen, die sich nicht impfen lassen wollen?"