Verkehrsregeln
Darf man mit Lichthupe andere vor Radarkontrollen warnen? Das sagt die Polizei

10.10.2022 | Stand 22.09.2023, 4:46 Uhr

Mit der Lichthupe andere Autofahrer vor Radarkontrollen warnen? Ob das erlaubt ist, haben wir bei der Polizei nachgefragt. −Symbolbild: Archiv/PNP

Von Karin Seibold

Es ist nett gemeint gegenüber den anderen Verkehrsteilnehmern - doch für die Polizei ist es eher ein Ärgernis: Wer eine Radarkontrolle sieht und andere, entgegenkommende Verkehrsteilnehmer davor warnt, muss mit einem Bußgeld rechnen wenn er erwischt wird.



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Das bestätigt Günther Tomaschko von der Pressestelle des Polizeipräsidiums Niederbayern auf Nachfrage der Mediengruppe Bayern. Tomaschko erklärt: Der Bußgeldkatalog unterscheidet dabei zwischen zwei Tatbeständen. Wenn ein Verkehrsteilnehmer „missbräuchliche Leuchtzeichen“ gibt, muss er mit einer Strafe von fünf Euro rechnen. Wer andere dadurch belästigt, ist sogar mit zehn Euro mit dabei.

Paragraf 16 der StVO

In Paragraf 16 der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist geregelt, dass Schall- und Leuchtzeichen, also Hupe und Lichthupe, nur außerhalb geschlossener Ortschaft gegeben werden dürfen - etwa beim Überholvorgang oder wenn man sich oder andere als gefährdet sieht. Von Geschwindigkeitskontrollen aber geht ja erstmal keine Gefahr aus. Die Polizei argumentiert da eher umgekehrt: Sie stelle Radarkontrollen ja auf, um Gefahrenstellen zu entschärfen. Deshalb sind Warnungen vor solchen „Blitzern“ per Lichthupe auch verboten.

Wer die Lichthupe übrigens einsetzt, um andere zu bedrängen und ihnen dabei womöglich auch noch zu dicht auffährt, kommt nicht so glimpflich weg. Dann ist der Straftatbestand der Nötigung unter Umständen erfüllt.