Fragen & Antworten
Corona-Regeln in Bayern: Was an Weihnachten erlaubt ist und was nicht

24.12.2020 | Stand 25.10.2023, 11:44 Uhr

Wer darf mit wem wo und wann Weihnachten feiern? Die Corona-Regeln sorgen für Ungewissheit. −F.: Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Die Weihnachtsfeiertage sollen auch in diesem Jahr so besinnlich wie möglich werden. Ärger mit der Polizei wünschen sich da wohl die wenigsten.

Doch was ist nun eigentlich erlaubt und was nicht? Ein Überblick für die Feiertage:

Wen darf ich an den Feiertagen wann und wo treffen?

Für den Freundeskreis gilt auch an Weihnachten die Regel: maximal ein weiterer Hausstand, insgesamt fünf Personen, Kinder unter 14 nicht mit eingerechnet.



Im engsten Familienkreis kann die Runde vom 24. bis zum 26. Dezember etwas größer ausfallen: Dann dürfen zum eigenen Hausstand vier weitere Erwachsene zuzüglich deren Kinder unter 14 Jahren hinzukommen. Dabei ist es egal, aus wie vielen Hausständen diese vier Personen kommen.

Laut eines Sprechers des bayerischen Gesundheitsministeriums könne als "Bezugshaushalt" der jeweils größere Hausstand gelten, welcher nicht zwangsläufig auch der einladende Haushalt sein müsse. Leben also beispielsweise die Eltern mit zwei erwachsenen Kindern zusammen, dürfen laut dem Ministeriumssprecher trotzdem vier weitere Erwachsene mit deren Kindern unter 14 zu Besuch kommen, der fünfköpfige Haushalt darf aber auch zu den jeweiligen Verwanden fahren. Ein Abstellen auf den Hausstand, in dessen Räumen das Treffen stattfindet, erscheine willkürlich, so der Ministeriumssprecher. Denn die Vorschrift gelte für Treffen im öffentlichen Raum ebenso wie für Treffen in privaten Räumen.

Jedoch müssen nach den geltenden Regeln alle bis 21 Uhr zu Hause sein, wer das nicht schafft, darf bei den Gastgebern übernachten.

Wer gehört zum engsten Familienkreis?

Zum engsten Familienkreis zählen Ehegatten, Lebenspartner und Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweiligen Haushaltsangehörigen. Politiker appellieren aber seit Tagen, dass man am besten gar keine Verwandten trifft – selbst wenn es erlaubt ist. Denn das heimelige Zusammensitzen im Familienkreis könnte die Infektionsraten besonders nach oben treiben.

Darf ich an jedem Feiertag vier andere Familienmitglieder treffen? Also zum Beispiel am Heiligabend die Eltern und Schwiegereltern und am ersten Feiertag Geschwister?

Ja. "Gleichwohl wird im Hinblick auf die gegenwärtige Infektionslage dringend empfohlen, die persönlichen Kontakte soweit wie möglich einzuschränken und die Treffen mit anderen Hausständen auf ein Minimum zu reduzieren", so ein Sprecher vom bayerischen Gesundheitsministerium.

Darf ich mit allen (eigener Hausstand + vier Personen) spazieren gehen? Oder gilt im Freien die Beschränkung auf fünf Personen aus zwei Hausständen?

Laut einem Sprecher des Gesundheitsministeriums ist das möglich. Im Rahmen der Ausgangsbeschränkungen dürfe zwar auch tagsüber die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen werden. Dazu zählen neben dem Weg zur Arbeit oder zum Arzt, Einkäufen und dem Treffen einer erlaubten Anzahl anderer Personen aber auch Spaziergänge beziehungsweise Bewegung und Sport an der frischen Luft. Jedoch seien dabei die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen zu beachten, zwischen 21 und 5 Uhr seien keine Spaziergänge erlaubt.

Was sollte ich daheim beachten, um das Infektionsrisiko möglichst gering zu halten?

Das bayerische Innenministerium hat ein Video veröffentlicht, in dem aus der Sicht eines Kindes erklärt wird, wie das Weihnachtsfest zu Hause möglichst sicher ablaufen kann. "Wir werfen uns einfach Handküsse zu, statt uns zu umarmen", sagt das kleine Mädchen. Zu den Großeltern wolle sie Abstand halten, damit diese gesund bleiben.

Bleiben Verwandte – aus Angst, oder weil sie Risikopatienten sind – lieber zu Hause, empfiehlt das Kind im Video anzurufen, oder ein selbstgemaltes Bild zu schicken.

Was gilt zwischen 21 und 5 Uhr?

Wer zwischen 21 Uhr und 5 Uhr noch im Freien unterwegs ist, braucht einen wirklich triftigen Grund. Bei einem medizinischen Notfall darf man raus, für einen spätabendlichen Besuch bei Freunden oder Verwandten nicht – es sei denn, man kommt kurz vor 21 Uhr an und übernachtet.

Der Weg zur Arbeit, die Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts, die Betreuung unterstützungsbedürftiger Personen und die Begleitung Sterbender sind erlaubt. Auch Gassigehen ist gestattet. Keine Ausnahmen gibt es für Gläubige. Gottesdienste sind zwar möglich, allerdings müssen deren Besucher um 21 Uhr zu Hause sein. Auf die traditionellen Christmetten spät am Abend oder Mitternachtsmessen muss verzichtet werden. Mindestens 500 Euro Bußgeld sind bei Verstoß gegen die Vorgaben möglich.

Was tun, wenn bei meinen Nachbarn zu viele Gäste sind?

Die Polizeigewerkschaft hat die Menschen dazu aufgerufen, an Weihnachten nicht bei jedem vermuteten Corona-Verstoß die Ermittler zu alarmieren. "Ich würde erstmal selbst zu den Nachbarn gehen und – falls da wirklich zu viele Leute sind – sie bitten, sich an die Regeln zu halten", sagte Jörg Radek, Vize-Bundesvorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP), der "Süddeutschen Zeitung". "Man sollte nicht immer sofort die Polizei rufen. Diese Pandemie erfordert von uns allen auch ein Stück Zivilcourage."

Wie kontrolliert die Polizei die Einhaltung der Maßnahmen an den Feiertagen?

Die Polizei werde nicht "anlasslos von Haus zu Haus gehen und nachzählen, wie viele Leute am Tisch sitzen", sagt Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei. "Das ginge auch gar nicht, das wäre ein Verstoß gegen das Grundrecht auf Unversehrtheit der Wohnung. Aber wenn wir Hinweise bekommen, dass irgendwo Regeln verletzt werden, dann gehen wir dem nach." Das bestätigt auch Johann Lankes vom Polizeipräsidium Niederbayern. "Die Dienststellen arbeiten mit ausreichend Personal, Verstöße werden konsequent verfolgt", sagt er. Lankes appelliert an die Bevölkerung, sich an die geltenden Regeln zu halten.

Michael Siefener vom Bayerischen Innenministerium ergänzt, dass die Polizeidienststellen in den kommenden Tagen von der Bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt werden. "Selbstverständlich legen unsere Polizistinnen und Polizisten bei ihren Kontrollen großen Wert auf das erforderliche Fingerspitzengefühl. In der aktuell leider sehr kritischen Infektionslage sind konsequente Kontrollen unbedingt notwendig. Jeder, der gegen die Ausgangssperre verstößt, muss mit empfindlichen Bußgeldern rechnen", schreibt Siefener in einer Stellungnahme.

− pnp/lby