Corona-Pandemie
Bundesweite Corona-Notbremse: Ab wann gilt sie überhaupt?

15.04.2021 | Stand 15.04.2021, 10:53 Uhr

−Symbolbild: dpa

Von Christoph Eberle

Das Kabinett hat am Dienstag eine bundeseinheitliche Corona-Notbremse beschlossen. Doch eine entscheidende Frage blieb bislang offen: Ab wann gilt sie überhaupt?



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Im Bundespresseamt verweist man auf PNP-Anfrage darauf, dass es sich bislang lediglich um eine Formulierungshilfe für den Bundestag handle. Der Gesetzentwurf wird „in den nächsten Tagen“ im Bundestag beraten werden, und anschließend wird der Bundesrat beteiligt werden. Dazu soll eine Sondersitzung der Länderkammer einberufen werden.



Abstimmung erst am Mittwoch



Der Bundestag will über die bundesweit einheitliche Corona-„Notbremse“ erst am Mittwoch, 21. April, entscheiden. Das teilte die parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann, am Mittwoch in Berlin mit. Es werde aber noch deutlich länger als acht Tage dauern, bis die Änderungen am Infektionsschutzgesetz wirksam würden, sagte sie. Erwartet wird ein Inkraftreten frühestens gegen Ende kommender Woche.



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Der Entwurf der Koalition reiche nicht aus, um die dritte Welle der Corona-Pandemie zu brechen, sagte Haßelmann und verlangte weitergehende Regelungen insbesondere für die Arbeitswelt und die Schulen. Eine Testpflicht in Unternehmen sei bereits zu einer Testangebotspflicht für Unternehmen verwässert worden, kritisierte sie.



Das Parlament beschäftigt sich an diesem Freitag in erster Lesung mit dem Entwurf der Koalition. Er sieht bundeseinheitliche Regeln und strenge Kontaktbeschränkungen vor, sobald in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mehr als 100 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern binnen sieben Tagen registriert werden.



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Unter Inzidenz von 100 gelten Landes-Regeln



Auch wenn die Bundes-Notbremse erst ab einem Inzidenzwert von 100 vorgesehen ist: Maßnahmen gegen das Infektionsgeschehen gelten laut Steve Alter, Sprecher des Bundesinnenministeriums bereits früher. „Es handelt sich jetzt ja nur noch um die Ergänzung, ab welcher Schwelle der Bund mit einheitlichen Maßnahmen eingreift“, so Alter. Das bedeute also insbesondere, dass die Bundesländer auf regionaler Ebene in der Entwicklung zwischen einer Inzidenz von 50 und 100 nach eigenem Ermessen und regionalen Gegebenheiten handeln sollen und können.

− epd