Beschluss des Kabinetts
Bayern lockert Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene - Testpflicht für Geboosterte entfällt

14.12.2021 | Stand 23.09.2023, 22:23 Uhr

−Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

In Bayern gibt es weniger Auflagen für Geimpfte oder Genesene. Für Geboosterte entfällt die Testpflicht bei 2G-plus.



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Ab Mittwoch (15. Dezember) entfällt in Bayern für Menschen mit einem gültigen Impfzertifikat oder einem Genesennachweis die bisher vielerorts vorgeschriebene zusätzliche Testpflicht (2G plus). Das Kabinett beschloss am Dienstag in München, dass etwa der Besuch von Zoos und Freizeitparks sowie von öffentlichen und privaten Veranstaltungen unter freiem Himmel die ergänzenden Tests entfallen.

Die Lockerungen gelten für den Besuch von Sportstätten unter freiem Himmel zur eigenen sportlichen Betätigung (für Zuschauer von Sportveranstaltungen gilt weiterhin 2G plus), für öffentliche und private Veranstaltungen mit Ausnahme von Sport- und Kulturveranstaltungen. Darunter fallen auch Gärten und Seen unter freiem Himmel, zoologische wie botanische Gärten (inklusive Innenbereiche), Gedenkstätten (inklusive Innenbereiche), Freizeitparks (inklusive Innenbereiche), Ausflugsschiffe sowie Führungen unter freiem Himmel.

Bestehen bleibt die 2G-plus-Regel aber für Bereiche, die ihren Schwerpunkt in Innenräumen haben oder großes Publikum anziehen. Hierzu zählen etwa Sportveranstaltungen (als Zuschauer), Indoor-Sportausübung, Kulturveranstaltungen, Messen, Tagungen, Kongresse, Ausstellungen, Schlösser (Innenbereiche) sowie Bäder, Thermen, Saunen, Solarien, Fitnessstudios und der sonstige Freizeitbereich.

Bayern befreit Geimpfte nach Booster von 2G-plus-Testpflicht

Geimpfte, die eine Auffrischungsdosis bekommen haben, sind in Bayern künftig in weiten Bereichen von zusätzlichen Testpflichten befreit. In Bereichen, in denen Zugangsregeln nach dem Modell 2G plus gelten (gegen Corona geimpft oder genesen und zusätzlich getestet) entfällt nach dem sogenannten Booster also der verpflichtende zusätzliche Test. Das hat das Kabinett am Dienstag beschlossen, wie Ministerpräsident Markus Söder anschließend sagte. Die Booster-Impfung ersetze den Test, sagte er. Greifen solle dies 15 Tage nach der Auffrischungsimpfung. Ausgenommen seien aber etwa Alten- und Pflegeheime - dort bleibt es also weiter bei der Testpflicht.

An Dienstagnachmittag wollten die Gesundheitsminister von Bund und Ländern dies auch bundeseinheitlich so beschließen - konkret umsetzen müssen es aber die Länder. Einzelne Bundesländer verfahren bereits so. Die Frage, wer den Geboosterten gleichgestellt werden kann - etwa frisch doppelt Geimpfte oder Genesene -, ist Thema bei der Gesundheitsministerkonferenz am Nachmittag, so Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek. Hier müsse gut abgewogen werden.

− dpa/vr