Straubing/Passau/Traunstein
Betrug bei Ebay Kleinanzeigen auch in der Region - Tipps für Betroffene

03.04.2017 | Stand 21.09.2023, 2:42 Uhr

Vorsicht ist besser als Nachsicht: Das Unternehmen "ebay Kleinanzeigen" empfiehlt den Kunden "immer persönlichen Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen, zum Beispiel via Telefon". − Foto: dpa

Ein Produkt im Internet bestellt und bezahlt, aber nicht bekommen – dieses Problem kennen mittlerweile Viele in der Region: Aus zahlreichen Polizeimeldungen gehen Betrugsfälle bei "ebay Kleinanzeigen" hervor. Doch was können Internetnutzer tun, um schon präventiv den Gefahren vorzubeugen? Und wohin können Betroffene sich wenden, die Betrügern ins Netz gegangen sind? Die Heimatzeitung hat nachgefragt.

Zunächst gilt beim Online-Kauf der Grundsatz: Vorsicht ist besser als Nachsicht. Die Pressestelle von "ebay Kleinanzeigen" empfiehlt daher, "immer persönlichen Kontakt zum Verkäufer aufzunehmen, zum Beispiel via Telefon". Bei Verkäufern, die diesen ausschließen gelte es "wachsam" zu sein. Zudem solle die Ware "grundsätzlich persönlich abgeholt und vor Ort bezahlt werden".

Auch die Polizei weiß Tipps und Tricks, um Gefahren schon im Vorfeld einzudämmen. Einen Ansatz sieht man beim Polizeipräsidium Oberbayern Süd bei der Sicherheit der Passwörter. Der Pressesprecher Andreas Guske empfiehlt, für jedes Onlinekonto ein eigenes anzulegen und dieses öfters zu wechseln. Außerdem sollen die Daten in jedem Fall vor fremdem Zugriff geschützt werden.

Falls Internetnutzer dennoch Opfer eines Betrugs werden, sollten sie sich umgehend an ihre örtliche Polizeiinspektion wenden, um Anzeige zu erstatten. "Dort gibt es speziell für diese Fälle ausgebildete Sachbearbeiter", erklärt Peter Ebner vom Polizeipräsidium Niederbayern. Er rät zudem, sich mit dem jeweiligen Online-Portal und gegebenenfalls mit dem Verbraucherschutz in Verbindung zu setzen.

"Die Fälle werden immer mehr"

"Die Fälle werden immer mehr", sagt Anton Mühlbauer von der Polizeiinspektion in Zwiesel und erklärt das Vorgehen der Beamten nachdem Anzeige erstattet wurde: Zunächst versuche die Dienststelle im Rahmen ihrer datenschutzrechtlichen Möglichkeiten Informationen über die tatverdächtige Person herauszufinden. Dies gestalte sich allerdings oft schwierig, weil entsprechende Daten von vielen Händlern frei erfunden seien.

Im Anschluss übernimmt den Fall die Staatsanwaltschaft. Wenn die Identität geklärt werden konnte, sind die Ermittler des für den Wohnort der Person zuständigen Standorts am Zug. Andererseits verbleibt der Fall bei der Staatsanwaltschaft, in deren Zuständigkeitsbereich die Anzeige einging. "Wir schauen dann, ob die Person Spuren hinterlassen hat. Nicht jeder ist so schlau, dass er alle Spuren verwischt", erklärt Oliver Baumgartner, Oberstaatsanwalt in Deggendorf.

Schwierig bei Wohnsitz im Ausland

Klassische Ansatzpunkte seien dabei Anschrift, Telefonnummer oder IP-Adresse. "Wir haben hier gewisse Einwirkungsmöglichkeiten, die zur Auskunft verpflichten." Schwierig sei es vor allem aber dann, wenn die verdächtige Person ihren Wohnsitz im Ausland hat. Bei der Aufklärung der Betrugsfälle möchte nach eigener Aussage auch "ebay Kleinanzeigen" kooperieren: "Wir unterstützen die Ermittlungen der Behörden, indem wir die Original-Kopien von Anzeigen und auf Anfrage die Daten des vermeintlichen Betrügers bereitstellen."

Wenn eine verdächtige Person ausfindig gemacht werden konnte, können Geschädigte ein Zivilverfahren anstreben. Allerdings: So weit kommt es oftmals nicht. Zumindest das Amtsgericht in Eggenfelden kann keine Häufung an entsprechenden Prozessen feststellen. Die Gründe hierfür variierten allerdings. Ein häufiger Grund sei, dass viele Kläger die Kosten scheuten, weil der Verlustwert verhältnismäßig zu gering sei. "In den überwiegenden Fällen wird das Opfer sein Geld nicht mehr sehen, weil es an vielen Tatsächlichkeiten schwierig wird", schätzt Baumgartner. "Aber einen Versuch ist es immer Wert."