Fürstenzell
Darf man sein totes Haustier im Garten vergraben?

16.04.2019 | Stand 19.09.2023, 6:10 Uhr

Wer Abschied nehmen muss von seinem geliebten Haustier hat mehrere Möglichkeiten, mir seiner Trauer umzugehen, zum Beispiel eine Bestattung im eigenen Garten. −Foto: Inga Kjer/dpa

Hunde, Katzen, Pferde und viele andere Tiere waren früher als Nutztiere im Einsatz. Mittlerweile sind diese Tiere aber als Haustiere und Familienmitglieder nicht mehr wegzudenken. Was passiert aber, wenn der treue Wegbegleiter stirbt? Wo kann das Tier hingebracht werden – darf es im Garten vergraben werden? Diese Fragen müssen sich sehr viele Menschen im Landkreis Passau stellen. Auch wenn der Tod ein Tabuthema ist, gehört er zum Leben dazu. Wie beim Ableben eines Menschen gibt es auch beim Tod von Tieren Anlaufstellen, die sich mit viel Engagement den Trauernden zur Verfügung stellen.

Möchten die Besitzer das Tier nicht in der Praxis lassen, gibt es die Möglichkeit, im eigenen Garten ein Grab zu errichten. "Allerdings darf nicht jedes beliebige Tier auf privatem Grund vergraben werden", so Dr. Johann Hölzl, Sachgebietsleiter des Veterinäramtes am Landratsamt Passau. "Es müssen gewisse Faktoren berücksichtigt werden. Generell gilt die Faustregel, dass die Größe eines Schäferhunds in Ordnung ist. Welche Größe das Tier haben darf, kann aber in den örtlichen Gemeinden erfragt werden. Dort wird auch über die Richtlinien für den passenden Garten informiert", sagt Hölzl.

Da die Frage nach der Bestattung im Garten oft ein Hauptthema ist, erklärt der Tier- und Humanbestatter Stefan Gass aus Neuburg am Inn, an welchen Leitlinien er sich orientiert: "Eine Urnenbestattung im eigenen Garten ist möglich, da es noch keine eindeutige Regelung gibt. Möchten die Menschen den Leichnam des Tiers vergraben, dann verweise ich immer auf die Gemeinden selbst. Die können genau sagen, was in meinem Garten erlaubt ist."

− lhe



Mehr zu diesem Thema lesen Sie in Ihrer Ausgabe der Passauer Neuen Presse vom 16. April 2019.