Wegen Straftaten ausgewiesen
Straftäter geht Bundespolizei Rosenheim bei Verkehrskontrolle auf A8 ins Netz

22.03.2024 | Stand 22.03.2024, 13:02 Uhr

Obwohl er wusste, dass er seine Reststrafe absitzen muss, wenn er nach Deutschland zurückkehrt, reiste ein Pole am Donnerstagmittag erneut über die A8 ein. − Symbolbild: Sven Hoppe/dpa

Die Rosenheimer Bundespolizei hat Donnerstagmittag einen 32-jährigen Mann an der A8 festgenommen. Er hatte Deutschland nach einer Gefängnisstrafe verlassen müssen. Nun muss er erneut in Haft.



Die Beamten brachten den polnischen Pkw-Fahrer in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim. Dem Mann steht ein 874-tägiger Gefängnisaufenthalt bevor. Er war zuvor an der A8 am Autobahnparkplatz Seehamer See Ost festgenommen worden.

Pole bereits wegen schwerer Straftaten in Haft



Im Rahmen einer Fahndungskontrolle überprüften die Rosenheimer Bundespolizisten die Personalien des 32-Jährigen, der in Richtung München unterwegs war. Dabei fanden die Beamten heraus, dass der Pole in der Vergangenheit mit dem Gesetz gehörig in Konflikt geraten war: Wegen gemeinschaftlichen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit besonders schwerem Raub, besonders schwerer räuberischer Erpressung und gefährlicher Körperverletzung hatte ihn das Landgericht Hildesheim im Jahr 2014 zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt.

Auflage für vorzeitige Entlassung: Keine Rückkehr nach Deutschland



Nachdem er mehr als die Hälfte der Haft „abgesessen“ hatte, konnte er den Strafvollzug vorzeitig verlassen, musste aber, so die Auflage, aus Deutschland ausreisen. Dabei war ihm deutlich gemacht worden, dass der Rest der ursprünglich festgesetzten Strafe fällig würde, wenn er in die Bundesrepublik zurückkäme.

Mehr als zwei Jahre Reststrafe im Gefängnis



Offenbar spielte diese Belehrung für ihn keine Rolle mehr, denn am Donnerstagnachmittag reiste er, wie nachvollzogen werden konnte, über die Inntalautobahn ein. Die Fahnder der Bundespolizei brachten ihn dem Haftbefehl der Hildesheimer Justiz entsprechend ins Gefängnis nach München-Stadelheim. Dort wird er zum Verbüßen seiner Restfreiheitsstrafe 874 Tage lang bleiben müssen.

− sum