Kleiner Grenzverkehr?
Hochrisikogebiete Österreich und Tschechien: Sorge in der Grenzregion

12.11.2021 | Stand 22.09.2023, 3:20 Uhr

−Symbolbild: Armin Weigel/dpa

Die Nachbarländer Tschechien und Österreich sind von der Bundesregierung von Sonntag an zum Corona-Hochrisikogebieten erklärt worden. Das stellt Grenzorte erneut vor Schwierigkeiten.



Viele Beschäftigte pendeln täglich über die Grenze, manche Schüler besuchen Schulen im anderen Land - und es viele private und familiäre Beziehungen. Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für zehn Tage in Quarantäne und kann sich frühestens fünf Tage nach der Einreise mit einem negativen Test davon befreien.

"Wir wissen noch nicht genau, was es bedeutet. Aber ich hoffe, dass es wieder pragmatische Lösungen geben wird", sagte der Berchtesgadener Bürgermeister Franz Rasp (CSU) der Deutschen Presse-Agentur. Als zuletzt die Grenzen weitgehend geschlossen waren, hatten etwa Beschäftigte und Schüler, die pendeln müssen, für den kleinen Grenzverkehr Ausnahmeregelungen erhalten. Das Berchtesgadener Land ist eng mit der Region Salzburg verwoben.

Beste aus der Situation machen

Schwer werde es erneut für Paare, deren Partner jenseits der Grenze leben, für Familien und Freunde. "Es wird erneut Härtefälle geben", sagte Rasp. Aber: "Wir müssen das Beste aus der Situation machen."

Auch Hajo Gruber, Bürgermeister von Kiefersfelden - Nachbarort von Kufstein - geht davon aus, dass es für den kleinen Grenzverkehr ähnliche Ausnahmeregelungen geben wird wie zuletzt. Es werde aber schwieriger, die Grenze zu passieren. Für die grenznahen Orte bringe das Einschränkungen. "Das trifft die Gastronomie. Das trifft den Einzelhandel", sagte Gruber. "Man ist ja auch zusammengewachsen. Es gibt vielfältige Freundschaften und familiäre Beziehungen."

Österreich stand schon einmal auf der Risikoliste, war aber im Juni gestrichen worden.

Das gilt für den Grenzverkehr zum Nachbarland Tschechien

Etwas konkreter äußert sich das Landratsamt Cham am Freitag zu den dann geltenden Regeln im kleinen Grenzverkehr zum Nachbarland Tschechien. Demnach müssen nicht geimpfte Berufspendler bei Kontrollen nachweisen können, dass sie zweimal pro Woche getestet und nicht infiziert sind, wie es in einer Mitteilung hieß. Zum Nachweis der Stellung als Berufspendler sei wie bisher eine Bescheinigung des Arbeitgebers notwendig.

Geimpfte und Genesene seien im Rahmen des kleinen Grenzverkehrs mit entsprechendem Nachweis von der Anmelde-, Quarantäne- und Testpflicht ausgenommen. Als kleiner Grenzverkehr gelten Aufenthalte im Hochrisikogebiet von maximal 24 Stunden.

− dpa/pnp