Viechtach
Wegen 2,7 Gramm Marihuana fast im Gefängnis gelandet

20.08.2019 | Stand 20.09.2023, 3:40 Uhr

−Symbolbild: Daniel Karmann/dpa

Dass man auch wegen 2,7 Gramm Marihuana mit einem Fuß im Gefängnis stehen kann, hat am Dienstag ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Regen im Amtsgericht Viechtach (Lkr. Regen) erfahren müssen.

Bereits im Juni 2018 wurde der junge Mann von der Jugendrichterin wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmittel verurteilt. Die Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt worden. Der 21-Jährige hat es aber "nicht durchgehalten, nichts zu rauchen".


Es falle ihm so schwer. Diesen Konsum habe er bei der Caritas und bei Vorgesprächen bereits eingeräumt, außerdem fand die Polizei bei einer Kontrolle 2,7 Gramm Marihuana bei dem 21-Jährigen. Deshalb stand er nun wieder vor der Strafrichterin.

Mehrfach versprach der Angeklagte, mit dem "Kiffen" aufzuhören und sich Hilfe zu suchen.

Da es sich bei dem jüngsten Verstoß um eine geringe Menge Marihuana handelte, verwies sie auf eine Sonderregelung im Jugendrecht: Der Angeklagte wird zu sieben Monaten Jugendstrafe verurteilt, eine Entscheidung über die Bewährung wird aufgeschoben.

Diesem Vorschlag schlossen sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung an. Außerdem muss sich der 21-Jährige um eine stationäre Therapie bemühen und bis dahin ambulante Termine konsequent wahrnehmen. Tut er das nicht, muss er ins Gefängnis.

− lar

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