Deggendorf
Deggendorfer (14) Messer in Kopf gestochen: 18-Jähriger verurteilt

14.07.2018 | Stand 20.09.2023, 5:18 Uhr

Rechtsanwalt Reinhard Perlet (r.) vertritt den jungen Mann, der einen 14-jährigen in den Kopf gestochen hat. − Foto: Mittermeier

"Er zog aus, um seine Ehre zu verteidigen und verlor seine Freiheit." Mit ungewohntem Pathos erklärte der Vorsitzende Richter am Landgericht Dr. Georg Meiski das Urteil gegen einen zum Tatzeitpunkt 18-Jährigen aus dem Landkreis, der im Januar einen 14-Jährigen mit einem Messerstich in den Kopf verletzt hatte.

Vier Jahre Haft und die Übernahme der Auslagen, die dem Nebenkläger entstanden sind, so lautete das Urteil, mit dem das Gericht deutlich unter den Möglichkeiten und auch unter der Forderung von Oberstaatsanwalt Oliver Baumgartner geblieben war, der in der Verhandlung am Freitag eine Haftstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung und die Auferlegung der gesamten Verfahrenskosten gefordert hatte.

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Meiski begründete das Urteil des Gerichts sehr ausführlich und wurde damit einem Prozess gerecht, der tatsächlich als facettenreich zu schildern ist. So ist auch dem Opfer der Messerattacke Schuld an dem Geschehen zuzuweisen, ebenso wie den – am Freitag nicht mehr anwesenden – "Freunden" des Opfers, die die Schlägerei, die der Tag vorangegangen war, nicht nur durch Zurufe forciert, sondern durch das Zusammenbringen der beiden Kontrahenten erst ermöglicht hatten.

Rechtsanwalt Perlet kündigte an, das Rechtsmittel der Revision einzulegen.

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