Burgkirchen/Alz
Badeverbot an der Alz hat Tradition

03.05.2018 | Stand 19.09.2023, 22:01 Uhr

Auch wenn sich an der Alz bei Hirten ein Badestrand anzubieten scheint, ist das Baden am Fluss und am Kanal aus Haftungs- und Sicherheitsgründen verboten. Das wird auch so bleiben. − Foto: Gerlitz

Im Nachgang zur Bürgerversammlung für den Ortsteil Hirten hat Alexander Olbort, Geschäftsleiter im Rathaus, den Gemeinderat über eine Verordnung der Gemeinde Burgkirchen/Alz zum Badeverbot im Alzkanal und im Bereich der Wehranlage Hirten informiert.

In der Ortsteil-Versammlung war von Hans-Peter Sendlinger die Frage nach dem Aufsteller und dem Grund für die Aufstellung von Badeverbotsschildern an der Alz oberhalb der Wehranlage in Hirten gestellt worden.

Wie Alexander Olbort inzwischen herausfand, hatte der Gemeinderat bereits im Februar 2015 die Verlängerung dieses Badeverbots im Alzkanal und in der Alz im Bereich der Wehranlage Hirten für weitere 20 Jahre beschlossen. Zum Ablaufen der Verordnung kam es folglich nicht mehr. Rechtsgrundlage für die Verordnung ist Art. 27, Abs. 1, des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes. Die Verordnung aus dem Jahr 2015 ersetzte die Verordnung aus dem Jahr 1997. Die erste Badeverbotsverordnung wurde bereits im Jahr 1970 erlassen, informierte Olbort. Für den gesamten Alzkanal besteht bereits seit den Fünfzigerjahren ein Badeverbot, das dann auf den Bereich der Wehranlage ausgedehnt wurde. Seither ist das Badeverbot an der Wehranlage unverändert gültig.

Wie Olbort schilderte, muss die Verwaltung beim Baden im Alzkanal, insbesondere im Bereich der Wehranlage, von einer dauerhaften Gefahr ausgehen.

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