Burghausen
Es bleibt bei den Ruhezeiten

11.07.2018 | Stand 20.09.2023, 3:52 Uhr

Rasenmähen: Der wohl häufigste Grund für Zwistigkeiten zwischen Nachbarn. In Burghausen ist es klar geregelt. − Foto: Nöbauer

Wie lange soll man abends Rasenmähen oder Heckenschneiden dürfen? Ist eine Begrenzung auf 19 Uhr am Abend in Zeiten, in denen viele Angestellte bis 18 Uhr arbeiten, noch angemessen? Diese Frage hatte Stadtrat Peter Schacherbauer (UWB) im Hauptausschuss aufgeworfen.

"Haben sich nicht die Verhältnisse ein bisschen geändert?", stellte Schacherbauer in den Raum. Auch in München seien die Ruhezeiten auf 20 Uhr verschoben worden, wusste er. Im Gremium war man sich nicht sicher – man müsse abwägen zwischen Ruhebedürfnis und nötiger Arbeit, äußerte sich Paul Kokott (CSU). Das Ruhebedürfnis sei in der heutigen lauten Welt eher gestiegen, meinte er. Bürgermeister Hans Steindl sah das eher "wertfrei". Man habe jeden Jahr bis zu zehn Fälle, bei denen Verstöße in Nachbarschaftsstreitigkeiten ausarten, ansonsten sei man gut beraten, sich einfach mit dem Nachbarn abzusprechen. Ob die Zeit-Begrenzung für Arbeitende tatsächlich ein Problem sei, das einzuschätzen schien dem Gremium aus "lauter Rentnern", wie aus den Reihen der Räte zu hören war, nicht so leicht zu fallen. Es wurde schließlich beschlossen, die bestehende Richtlinie zum Lärmschutz für zehn Jahre zu verlängern. Es bleibt bei den Ruhezeiten ab 19 Uhr.

− cts

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