Traunstein/Bernau
Tödlicher Streit im Gefängnis - Gericht muss neu verhandeln

21.04.2021 | Stand 21.09.2023, 2:34 Uhr

Die JVA Bernau hat zwei große Gebäudekomplexe mit je sechs Unterkunftshäusern und mehreren Höfen. Im sogenannten Sporthof passierte die tödliche Auseinandersetzung beim Volleyball. Am Tattag, am 15. August 2019, saßen 822 Häftlinge in der JVA ein. −Foto: Anita Berger

Der Prozess um den Tod eines Häftlings im Gefängnis Bernau am Chiemsee bei einer Schlägerei mit einem Mithäftling geht in eine neue Runde.

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hob auf die Revision des Angeklagten das Urteil des Landgerichts Traunstein auf, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss des BGH hervorgeht. Das Landgericht muss damit erneut verhandeln. Die "Bild"-Zeitung hatte kürzlich darüber berichtet, der BGH bestätigte den Sachverhalt aber erst mit der Veröffentlichung.

Die Traunsteiner Richter hatten im Juli vergangenen Jahres den damals 49-jährigen Angeklagten zu fünf Jahren Haft wegen vorsätzlicher Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt. Im August 2019 war es zu einer Schlägerei gekommen; der andere Häftling erlitt dabei tödliche Hirnverletzungen. Das Gericht ging davon aus, dass der Angeklagte in Angriffs- und nicht Verteidigungshaltung handelte. Der BGH führte nun aus, zwischen den beiden sei es seit längerer Zeit zu Streitigkeiten gekommen. "Allen Strafgefangenen war klar, dass eine körperliche Auseinandersetzung bevorstand." Die Gelegenheit hierzu habe sich anlässlich eines Volleyballspiels ergeben.

Kampf war vereinbart

Die Kontrahenten hätten die Prügelei vereinbart. Damit seien beide stillschweigend davon ausgegangen, dass es zu gegenseitigen Schlägen, auch Faustschlägen gegen den Kopf und den Körper mit entsprechenden Verletzungen kommen würde. Auch das Opfer habe damit in solche Körperverletzungshandlungen eingewilligt. Möglicherweise habe bereits ein wuchtiger Faustschlag gegen den Kopf des Opfers kurz nach Beginn der Auseinandersetzung den Tod verursacht, da es dabei zu einem Gefäßriss mit starken Blutungen kam. Der Angeklagte habe sich nicht der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gemacht. Unklar blieb, um was die beiden stritten.

− dpa