Corona-Krise
Keine Lockerungen für Schulen im Landkreis Traunstein

07.05.2021 | Stand 21.09.2023, 6:24 Uhr

Im Berchtesgadener Land dürfen ab Montag wieder deutlich mehr Schüler als zuletzt zurück in den Wechsel- oder gar Präsenzunterricht. Im Landkreis Traunstein bleibt es bei der bekannten Regelung, dass nur Viertklässler und Abschlussschüler vor Ort unterrichtet werden – der Rest der Kinder bleibt im Homeschooling. −F.: dpa

Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis Traunstein lag am Freitag laut Robert Koch-Institut zwar bei 157,9 - eine Lockerung für Schulen bedeutet das allerdings noch nicht.

Weil die Inzidenz in den vergangenen Tagen teilweise über dem Richtwert von 165 lag, gelten nach den Vorgaben der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung für die Schulen sowie die Tagesbetreuungsangebote für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige die aus den vergangenen Wochen bekannten Regelungen.

Präsenzunterricht nur für Abschlussklassen

In der vierten Jahrgangsstufe der Grundschulen und Förderzentren, die nach dem allgemeinen Lehrplan unterrichten, in der elften Jahrgangsstufe der Gymnasien, der Fachoberschulen und des Gymnasiums sowie den entsprechenden Stufen der Abendgymnasien und Kollegs sowie in den Abschlussklassen aller weiterführenden und beruflichen Schulen findet Präsenzunterricht statt, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, ansonsten ist Wechselunterricht.

Kitas nur in Notbetreuung

An allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen findet Distanzunterricht statt. Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, Ferientagesbetreuung und organisierte Spielgruppen für Kinder sind geschlossen. Während des Distanzunterrichts bieten die Schulen – allerdings nur im Rahmen des jeweils personell und räumlich Möglichen – eine Notbetreuung an. Für diese können die Schüler jedoch nur angemeldet werden, wenn eine Betreuung nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann. Aktuelle Informationen zur Notbetreuung sind auf der Internetseite des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales einzusehen.

Neuer Richtwert

Die bisherige Stichtagsregelung, wonach allein der Inzidenzwert vom Freitag für den Unterrichtsbetrieb in der gesamten Folgewoche maßgeblich war, gilt bekanntlich nicht mehr. Unterschreitet die Sieben-Tage-Inzi- denz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165, so treten weitere Lockerungen in den Jahrgangsstufen eins bis drei der Grundschulen und die fünfte und sechste Jahrgangsstufe von Förderschulen in Kraft. Auch der Betrieb von Tagesbetreuungsangeboten für Schüler kann dann wieder aufgenommen werden.

Da die Inzidenz im Landkreis am Freitag den ersten Tag unterhalb des Schwellenwertes von 165 lag, könnten die genannten Jahrgangsstufen frühestens ab Freitag, 14. Mai, in den Präsenzunterricht und die Tagesbetreuungsangebote zurückkehren. Sobald die Inzidenz den Schwellenwert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen unterschreitet, treten weitere Lockerungen für den Schulbetrieb ab dem übernächsten Tag in Kraft. Über diese will das Landratsamt rechtzeitig informieren.

− red