Von Monika Kretzmer-Diepold
Ein damals in Traunreut lebender 23-Jähriger verkaufte im Internet im September 2019 zwei Handys für 160 beziehungsweise 400 Euro. Die Käufer zahlten, erhielten die bestellten Telefone jedoch nie.
Gegen den geständigen Mann verhängte das Amtsgericht Traunstein mit Richter Wolfgang Ott am Dienstag wegen zweifachen Betrugs eine sechsmonatige Freiheitsstrafe – die trotz der einschlägigen Vorstrafen auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Staatsanwältin Fiona Linden legte dem Angeklagten zunächst Betrug in drei Fällen zur Last. Laut einer zweiten Anklageschrift sollte der Angeklagte einen gleich gelagerten Betrug im Januar 2020 durch ein nicht ausgeliefertes 650-Euro-Handy begangen haben. Der 23-Jährige wandte ein, der genannte PayPal-Account sei nicht seiner.