2500 Euro Strafe muss der Betreiber einer Dönerbude in Pfarrkirchen (Landkreis Rottal-Inn) zahlen. Er hatte keinen Hygienehinweis für Mitarbeiter aufgehängt - dabei hat er gar keine.
Das Konzept ist Vorschrift laut Infektionsschutzverordnung – allerdings nicht wegen der Kunden des Lokals, sondern um die Angestellten an ihre Hygiene-Pflichten zu erinnern. Dass der Lokalbesitzer selbst der einzige Beschäftigte des Bistros ist, war bei der Entscheidung der Justiz eher zweitrangig.
Der Rechtsanwalt des Gastronomen machte vor Gericht deutlich, dass dieses Informationsblatt, das in erster Linie dem Personal die notwendige Einhaltung von Hygienerichtlinien bewusst machen soll, im Fall des Döner-Verkäufers "überflüssig wie ein Kropf" sei, denn: "Der Mann ist der einzige Beschäftigte in seinem eigenen Lokal."