Pfarrkirchen
Corona: Schulklasse und Kita-Gruppen betroffen

18.10.2020 | Stand 20.09.2023, 5:47 Uhr

An der Staatlichen Realschule in Pfarrkirchen gibt es einen Corona-Fall in einer 6. Klasse. 27 Kinder sowie eine Lehrkraft befinden sich nun für zwei Wochen in Quarantäne. −Foto: Wagle

Im Landkreis explodieren die Corona-Zahlen: In der Zeit von Freitag, 16. Oktober bis Sonntag (18 Uhr) meldete das Landratsamt weitere 58 Neuinfektionen. Damit haben sich in Rottal-Inn seit Beginn der Pandemie 1123 Menschen mit dem Virus angesteckt. Je einen Covid-19-Fall gab es jetzt auch an der Realschule Pfarrkirchen und im evangelischen Kindergarten sowie an den Kindergärten in Hebertsfelden und Mitterskirchen.

Nachdem eine Schülerin der 6a der Realschule Pfarrkirchen positiv auf das Covid-19-Virus getestet wurde, befinden sich 27 Kinder sowie eine Lehrkraft ab Montag, 19. Oktober, in Quarantäne. Schulleiter Franz Griebl bedauert den Vorfall sehr, zumal bei den betroffenen Schülern die sozialen Kontakte in den nächsten zwei Wochen stark eingeschränkt seien. Unterrichtlich könne man die Kinder bestens versorgen, wie der Schulleiter im Gespräch mit der Heimatzeitung versicherte. So könnten die Mädchen und Buben durch eine Videoplattform am Unterrichtsgeschehen teilnehmen. Was insofern kein Problem darstelle, da es sich um eine iPad-Klasse handle und diese auch im normalen Schulalltag digital arbeite.

Die notwendige Quarantäne-Maßnahme habe keine weiteren Auswirkungen auf das Schulgeschehen, so Griebl. "Der Unterricht in den anderen Klassen läuft gut weiter." Ohnehin sei die Vernunft sowohl bei Schülern und Lehrern als auch bei den Eltern groß. "Wir machen unser Bestes, damit alle gut bei uns aufgehoben sind."

Laut Mathias Kempf, Pressesprecher am Landratsamt, werde die Testung der restlichen Klasse und betroffenen Lehrer am Montag durchgeführt. Mit entsprechenden Ergebnissen rechne man im Lauf des Dienstags.

Wie das Landratsamt zur weiteren Situation im Landkreis mitteilt, sind nach einer Asylbewerberunterkunft und einer Berufsschulklasse in Eggenfelden nun auch drei Kindertagesstätten in der Region von Corona-Fällen betroffen. Für eine Gruppe im evangelischen Kindergarten in Pfarrkirchen und je eine Gruppe in den Kitas in Mitterskirchen und Hebertsfelden wurde Quarantäne angeordnet. In diesen Fällen erfolge nun die Testung der kompletten Gruppe sowie der Betreuerinnen. Bereits am Samstag, 17. Oktober, waren 40 Bewohner der Eggenfeldener Asylbewerberunterkunft getestet worden. Die Abstriche erfolgten in einer mobilen Teststraße der Regierung von Niederbayern. Die Ergebnisse stehen noch aus. Indes gibt es in der Asylunterkunft Ewigkeit in Simbach (Jugendferiendorf) neun neue Indexfälle.

Durch die Aktualisierung der Bayerischen Infektionsschutzverordnung ist die bestehende Allgemeinverfügung in Rottal-Inn ungültig. Aufgrund des Inzidenzwerts von über 50 – laut Robert-Koch-Institut lag dieser am Sonntag bei 97,12, dürfte sich durch die neuen Fälle aber erhöhen – steht die Corona-Ampel im Landkreis auf rot. Es gelten folgende Regelungen der Staatsregierung:
•Private Feiern und Kontakte im öffentlichen oder privaten Raum werden auch in Rottal- Inn auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt. Im Unterschied zur bisherigen Regelung erlauben etwa direkte Verwandtschaftsverhältnisse dabei keine Ausnahmen mehr – es dürfen sich also maximal fünf Personen aus verschiedenen Hausständen treffen, sind es mehr Personen dürfen diese nur zwei verschiedenen Hausständen angehören. Dies gilt insbesondere auch für die Gastronomie.
•In allen Schulen und Bildungsstätten im Landkreis besteht Maskenpflicht für Schüler und Lehrer aller Jahrgangsstufen auch im Unterricht.
•Die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle in der Gastronomie ist in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr untersagt. Ab 22 Uhr darf auch an Tankstellen oder durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste kein Alkohol verkauft werden.
•Maskenpflicht gilt unter anderem in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen sowie für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen und in Kulturstätten auch am Platz. Die Verordnung regelt also auch eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen. Welche Plätze im Landkreis dies sind, gibt das Landratsamt in Abstimmung mit den betroffenen Gemeinden Anfang in dieser Woche bekannt.

Noch nicht geregelt sind Maßnahmen in Kindertageseinrichtungen. Das Gesundheitsamt empfiehlt jedoch bis auf weiteres die Bildung fester Gruppen und das Tragen einer geeigneter Mund-Nasen-Bedeckung durch das Personal.

− es/seb