Zwiesel
Zwiesler wegen Kauf und Besitz von Marihuana ins Gefängnis

Die Strafe hätte er mit einer Aussage vermeiden können

25.03.2021 | Stand 25.03.2021, 12:00 Uhr

Eine Haftstrafe vor Gericht hätte ein 34-Jährige vermeiden können – das stellt Richterin Ingrid Götte nach der Verhandlung fest. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und vorsätzlichen unerlaubten Erwebs von Betäubungsmitteln in 16 Fällen verurteilten die Richterin und zwei Schöffen einen Zwieseler zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung. Dabei hätte er nur aussagen müssen.

Plus-Logo

Jetzt weiterlesen. Wählen Sie Ihren Zugang:

Kostenfrei weiterlesen
  • 5 Plus-Artikel pro Monat frei
  • 14 Tage voller Zugriff in der PNP News-App
  • kostenfreier PNP Newsletter
Jetzt registrieren
PNP Plus - mtl. kündbar
mtl. 10,99 €
mtl. 10,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Monatlich kündbar
  • Für Printabonnenten zum Sonderpreis von mtl. 1,99 €
Jetzt abonnieren
PNP Plus - Jahres-Abo
mtl. 7,99 €
mtl. 7,99 €
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle PNP Plus-Artikel
  • Ein Jahr zum Vorteilspreis lesen
  • Sie zahlen 12 Monate nur 7,99 € statt 10,99 €
Jetzt abonnieren

Sie sind bereits registriert oder Plus-Abonnent?