Eine Haftstrafe vor Gericht hätte ein 34-Jährige vermeiden können – das stellt Richterin Ingrid Götte nach der Verhandlung fest. Wegen unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen und vorsätzlichen unerlaubten Erwebs von Betäubungsmitteln in 16 Fällen verurteilten die Richterin und zwei Schöffen einen Zwieseler zu einer Haftstrafe von einem Jahr und drei Monaten – ohne Bewährung. Dabei hätte er nur aussagen müssen.