Reisende müssen sich vorab informieren
Waldbahn: Kein Streik, aber Einschränkungen möglich

05.03.2024 | Stand 05.03.2024, 14:40 Uhr

Auch bei der Waldbahn kann durch den GDL-Streik zu Einschränkungen kommen. − Foto: bbz

Der nächste bundesweite Streik bei der Deutschen Bahn steht bevor. Die Mitarbeiter der Waldbahn aber beteiligen sich auch dieses Mal nicht an der Arbeitsniederlegung, wie es in einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung der Länderbahn heißt. Grund ist der bereits im Dezember 2023 erzielte Tarifabschluss für die Länderbahn-Mitarbeiter.

Ab Donnerstag, 7. März, 2 Uhr, bis Freitag, 8. März, 13 Uhr, hat die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) erneut zum Streik aufgerufen. Züge in ganz Deutschland werden nicht oder nur verspätet fahren. „Die Waldbahn wird den Regelverkehr so weit wie möglich aufrechterhalten“, heißt es in der Pressemitteilung.

Während der bisherigen Warnstreiks der GDL kam es allerdings in Bayern immer wieder zu einer wechselnden Streikbeteiligung der Fahrdienstleiter in den für den Bahnverkehr notwendigen Stellwerken, die zum Infrastrukturbetreiber DB InfraGo (früher DB Netz AG) gehören. Wenn Stellwerke bestreikt werden, könne es auch bei der Waldbahn zu Beeinträchtigungen kommen. „Eine verlässliche Reisekette kann während des Streiks bei der Deutschen Bahn nicht gewährleistet werden“, so die Länderbahn.

Reisende werden gebeten, sich kurz vor Fahrtantritt noch einmal über die gängigen Auskunftsmedien zur gewünschten Reiseverbindung zu informieren und gegebenenfalls mehr Fahrzeit einzuplanen. Für Auskünfte, ob Einschränkungen aktuell vorliegen, steht telefonisch rund um die Uhr auch das Kundencenter der Länderbahn unter der Hotline ✆ 089- 548 88 97-25 zur Verfügung.
Als Mitglied im Deutschlandtarifverbund gelten bei der Waldbahn folgende Kulanzregelungen aufgrund der Streikmaßnahme: Alle Fahrgäste, die ihre ab Donnerstagmorgen bis Freitag, 13 Uhr, geplante Reise aufgrund des Streiks der GDL verschieben möchten, können ihr Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Zugbindungen sind aufgehoben. Das Ticket gilt dabei für die Fahrt zum ursprünglichen Zielort, auch wenn dafür eine geänderte Streckenführung notwendig wird.

Im Rahmen einer Sonderkulanz haben die Fahrgäste auch die Möglichkeit, ihre für Mittwoch, 7. März, bis Freitag, 8. März, geplante Reise vorzuverlegen und bereits am früher zu fahren.

− bbz