Viechtach
Stadt Viechtach muss 23.544 Euro ans Finanzamt zurückzahlen

08.02.2022 | Stand 21.09.2023, 7:00 Uhr

−Symbolbild: Tobias Hase/dpa

Die Stadt Viechtach muss einbehaltene Vorsteuer für einen Teil ihrer gewerblichen Tätigkeiten zurückzahlen.

Dies geht auf ein Urteil des Bundesfinanzhofes zurück, wonach Kur- und Freizeiteinrichtungen, die nicht ausschließlich von Kurbeitragszahlern genutzt werden, nicht von der Umsatzsteuer befreit sind. In Viechtach betrifft dies Ausgaben für Loipen, Parkanlagen, Wanderwege und Kneippanlagen, für die als "Betrieb gewerblicher Art" Vorsteuer abgezogen wurde.

Deshalb muss die Stadt für die Jahre 2018 bis 2020 nun 23.544 Euro ans Finanzamt zurückzahlen.

− jkl