Diese Entwicklung betrifft viele Viechtacher (und künftig wohl auch weitere Hausbesitzer in der Region): die Neuberechnung der Gebühren fürs Abwasser.
Weil der Frischwasserbezug als einziger Berechnungsmaßstab kaum noch zulässig ist, müssen in Viechtach auch die Kosten für Niederschlagswasser, das in die Kanalisation eingeleitet wird, in die Abwassergebühren einberechnet werden. Im Juli verschickt das Rathaus die ersten Berechnungsvorschläge an rund 2500 Grundstückseigentümer.
Bislang wurde die Abwassergebühr allein nach dem "Frischwassermaßstab" abgerechnet. Dabei wurde davon ausgegangen, dass bei allen Grundstücken die bezogene Frischwassermenge ungefähr im gleichen Verhältnis zu der auf dem Grundstück anfallenden Abwassermenge steht, doch blieb unberücksichtigt, ob und wie viel Niederschlagswasser auf einem Grundstück anfällt und wie viel davon in die Kanalisation geleitet wird.