Eine ungewöhnliche Form der Bestrafung hat Richterin Ingrid Götte am Montag gewählt. Sie verhängte gegen eine junge Frau aus dem Altlandkreis Viechtach eine "Geldstrafe auf Bewährung".
Anstatt der 24-jährigen Angeklagten die von der Staatsanwältin geforderte Geldstrafe von 65 Tagessätzen zu je 15 Euro aufzuerlegen, beließ es die Richterin bei einer Verwarnung mit Strafvorbehalt. Sollte die junge Frau innerhalb der nächsten zwei Jahre erneut straffällig werden, muss sie die 975 Euro bezahlen.
Insgesamt 13 mal ist der Lebensgefährte der Angeklagten im Oktober 2020 mit einem VW Golf gefahren, an dem Kurzzeitkennzeichen angebracht waren, die jedoch zu einem BMW gehörten. Für den Golf selbst bestand zu diesem Zeitpunkt keine gültige Haftpflichtversicherung. Der 30-Jährige stand deshalb schon vor Richterin Ingrid Götte.
Am Montag musste sich seine Freundin vor dem Viechtacher Amtsgericht verantworten. Sie ist die Eigentümerin des Golfs und hat sich deshalb ebenfalls strafbar gemacht. "Vorsätzliches Gestatten des Gebrauchs eines Fahrzeugs ohne Haftpflichtversicherungsvertrag in Tatmehrheit mit Beihilfe zur Urkundenfälschung", warf die Staatsanwältin der 24-Jährigen vor.