In einer Sache waren sich die Beteiligten des Verfahrens gegen einen Pfleger einig: Der Unfall, in dessen Folge ein Bewohner eines Wohnheims im Altlandkreis starb, hätte nie passieren dürfen.
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Dennoch ist der Pfleger gestern vor dem Amtsgericht Viechtach vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen worden. Staatsanwalt Horst Müller brachte in seinem Plädoyer die Haltung auf den Punkt, der sich später auch die Verteidigerin sowie Richterin Ingrid Götte anschlossen: "Es ist nicht nachgewiesen, dass dieses Ereignis konkret der Person des einen, hier vor uns sitzenden Angeklagten anzulasten ist."