Apotheker erklärt
Darum können Booster-Impfungen nicht immer per App nachgewiesen werden

07.01.2022 | Stand 22.09.2023, 0:49 Uhr

Wer eine nachgewiesene Corona-Infektion überstanden hat, braucht lediglich zwei Impfdosen, um als geboostert zu gelten. Das kann allerdings zu Problemen beim Nachweis führen.

Helmut Peschl aus Böbrach ist von Corona genesen und wurde seither zweimal geimpft, zählt also als geboostert. Da sollte er mühelos auch ohne Schnelltest an jeder 2Gplus-Kontrolle vorbeikommen − dachte er. "Den Nachweis kann man aber nicht erbringen", sagt Peschl, zumindest nicht über das digitale Zertifikat.

Das Problem: In seinem Zertifikat steht unter dem Punkt "Erstimpfung/Wiederimpfung" lediglich "2/2". Dass Peschl genesen ist und daher nur zwei Impfungen benötigt, um als geboostert zu gelten, können Kontrolleure weder mit bloßem Auge noch mit der Covpass-Check-App nachvollziehen. Mit dieser App des Robert-Koch-Instituts (RKI) können die QR-Codes in den Zertifikaten überprüft werden. Doch hier liegt auch das Problem: Die ist laut Benjamin Striegan von der Viechtacher Mönchshof-Apotheke nicht dafür konzipiert, zwischen Geboosterten und Grundimmunisierten zu unterscheiden.

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