Das Strafverfahren um die Verantwortung für den Tod eines 74-jährigen Wohnwagenbesitzers auf einem Campingplatz in Viechtach (Landkreis Regen) geht in die nächste Instanz. Sowohl Verurteilter wie auch Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen das Urteil vom 21. Dezember eingelegt. Damals hat das Amtsgericht Viechtach den Vorbesitzer des Wohnwagens wegen Fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen (zu je 40 Euro) verurteilt - die Verteidigung will jedoch einen Freispruch.