Nach zwei Verhandlungstagen und umfangreichen Zeugenvernehmungen ist der Prozess gegen einen 60-jährigen Wohnwagenvorbesitzer am Mittwoch mit einem Schuldspruch zu Ende gegangen. Strafrichterin Ingrid Götte ist bei ihrer ursprünglichen Einschätzung (Strafbefehl über 90 Tagessätze) geblieben, dass der Angeklagte der Fahrlässigen Tötung in einem Fall und der Fahrlässigen Körperverletzung in drei Fällen schuldig ist, weil er im Laufe der vergangenen Jahre den Kamin seines Wohnwagens gegen eindringende Nässe zugeklebt hat. Dies war vor einem Jahr dem neuen Besitzer zum Verhängnis geworden.