Lediglich wenige Meter ist ein Schild, das den Beginn eines Gehwegs markiert, aufgrund einer verkehrsrechtlichen Anordnung der Stadt Viechtach versetzt worden. Damit war ein Anwohner jedoch nicht einverstanden. Vor dem Verwaltungsgericht Regensburg wollte er gegen diese und eine weitere verkehrsrechtliche Anordnung klagen. Verärgert war der Mann vor allem deswegen, weil durch diese Maßnahmen der Stadt Viechtach ein Parkplatz am Sudetenplatz gesperrt wurde.