Wer im April 2020 im Freistaat das Haus verließ, der brauchte einen triftigen Grund. Ansonsten drohten Bußgelder. Im November vergangenen Jahres entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass die damals verhängten Ausgangsbeschränkungen rechtswidrig waren. Im Landkreis Regen können nun 82 Bürger hoffen, ihre gezahlten Bußgelder erstattet zu bekommen.