Gäste sollen sich testen lassen
Infizierte Frau war am Wochenende in Regener Disco feiern

06.10.2021 | Stand 06.10.2021, 17:47 Uhr

−Foto: Martin Schutt/dpa

In der Nacht vom Freitag, den 1. Oktober auf Samstag, den 2. Oktober hat sich in der Regener Diskothek „Martinique“ eine mit SARS-CoV-2 infizierte Person aufgehalten.

Wie ein Sprecher des Landratsamtes auf PNP-Nachfrage mitteilte, wird derzeit noch geprüft, ob die Frau tatsächlich verbotenerweise in der Disco war. Dies sei zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar.

Aktuell geht das Landratsamt Regen davon aus, dass die Betroffene vor ihrem Disco-Besuch einen Corona-Test gemacht, das Ergebnis lag aber noch nicht vor. Gleichzeitig hatte sie sich bereits impfen lassen, zum Freitag jedoch nicht die erforderliche Wartezeit von zwei Wochen zur Erlangung des vollständigen Impfschutzes überschritten.

Ersten Erkenntnissen zufolge soll sie beim Einlass dennoch ihren Impfpass vorgezeigt haben.

Lesen Sie auch:
- Corona-Infizierter in Bayerwald-Disco: Beiden Seiten drohen hohe Strafen

Das positive Testergebnis hat die Frau erst danach erhalten, zudem zeigten sich erste Krankheitsanzeichen.

Gäste sollen sich testen lassen

Alle Gäste, die am Freitagabend beziehungsweise Samstagmorgen die Diskothek Martinique besucht haben, sollen auf Krankheitsanzeichen, wie etwa Fieber, Husten oder Schnupfen achten. Bei Auftreten von Symptomen sollen sie sich in eine Selbstisolierung begeben und sich bei den Mitarbeitern des Gesundheitsamtes (Telefonnummer: 09921/601660) melden. Unabhängig von Symptomen wird allen Besuchern empfohlen sich zeitnah einer PCR-Testung oder zumindest einem PoC-Schnelltestung zu unterziehen. Durch die Maßnahmen sollen mögliche Infektionsketten frühzeitig unterbrochen werden.

Veranstalter tragen Verantwortung

In diesem Zusammenhang weisen die Landratsamtsverantwortlichen die Betreiber von Diskotheken und Veranstaltern auf ihre Verantwortung hin. „Wer mit dem drei G plus-Konzept arbeitet muss auch die entsprechenden Regeln befolgen“, sagt der stellvertretende Landrat Helmut Plenk. Demnach muss die Einlasskontrolle zuverlässig durchgeführt werden. „Auch ein entsprechendes Infektionsschutzkonzept muss zwingend vorhanden sein“, so Plenk weiter. Zur Verantwortung der Betreiber gehört in diesem Zusammenhang auch, darauf zu achten, dass die Besucherzahl der Konzession und den baulichen Gegebenheiten angemessen ist. Der Betreiber müsse in der Lage sein, bei einem Infektionsfall die Besucher zu informieren. Hier könne auch der Einsatz von elektronischen Gästeverwaltungen wie die Corona-Warn-App oder Luca-App gute Dienste leisten. Wenn alle Gäste schnell und umfassend informiert werden können, dann könnte auf amtliche Warnungen über Medien verzichtet werden.

Die Betreiber können sich bezüglich der Maßnahmen von den Mitarbeitern im Gesundheitsbereich beraten lassen. „Wir stehen gerne helfend zur Seite“, versichert Plenk.

Bei Verletzung der Vorschriften: Hohe Geldstrafen drohen
Für Clubs und Diskotheken gilt derzeit die sogenannte 3G plus-Regel. Demnach müssen Besucher einen jeweils gültigen Impf- oder Genesenennachweis oder ein gültiges PCR-Testergebnis vorlegen. Der Betreiber hat die Kontrolle der einzelnen Nachweise sicherzustellen. Verstöße gegen diese Pflichten können jeweils abhängig von den konkreten Umständen der Tat mit einer Geldbuße bis zu 25000 Euro geahndet werden. Dies gilt sowohl für den Betreiber, sofern die Nachweise nicht ordnungsgemäß kontrolliert werden, als auch für den einzelnen Besucher, für den Fall, dass dieser nicht über einen gültigen Nachweis verfügt.

− pnp/lha