Gesetz gilt ab Schuljahr 2026/27
Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung: Wieso Viechtach gut vorbereitet ist

16.01.2024 | Stand 16.01.2024, 17:00 Uhr

Ab dem Schuljahr 2026/27 hat jedes Kind im Grundschulalter Anspruch auf Ganztagsbetreuung. Was Bund und Länder 2021 per Ganztagsförderungsgesetz beschlossen haben, um auf veränderte Lebenswelten in der Gesellschaft zu reagieren, stellt so manche Kommune vor Herausforderungen – mehr Betreuung bedeutet höheren Personalbedarf und erfordert die entsprechenden Räumlichkeiten. In der Stadt Viechtach kann man dem Gesetz, das in zwei Jahren in Kraft tritt, recht gelassen entgegensehen. Das erläuterten Grundschulleiterin Kerstin Letzel und Brigitte Preuß, die die Ganztagsbetreuung verantwortet, am Montagabend dem Stadtrat.

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