Über Humor lässt sich streiten – manchmal auch vor Gericht. Weil er Bilder, die er lustig fand, an seine 15-jährige Stieftochter geschickt hatte, wurde ein 43-jähriger Mann aus dem Landkreis Regen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Das Problem: Es handelte sich dabei um Pornographie, in einem Fall sogar nach Auffassung des Schöffengerichts um Kinderpornographie.