Letzte Gremiumssitzung
Kirchberger Gemeinderat verabschiedet Bauamtsleiter Hermann List

24.01.2024 | Stand 24.01.2024, 19:00 Uhr

Nach langjähriger Tätigkeit als Bauamtsleiter geht Hermann List in Rente. Zum Dank erhält er von Bürgermeister Robert Muhr einen Präsentkorb. − Foto: Gemeinde Kirchberg

In der ersten Gemeinderatssitzung des Gemeinderats Kirchberg in diesem Jahr stand einer der Tagesordnungspunkte besonders im Fokus: die Verabschiedung des Bauamtsleiters Hermann List, der ab April in Rente geht.

„47 Jahre und drei Monate Dienstzeit, davon 35 Jahre und drei Monate hier in der Gemeinde Kirchberg tätig, und drei Bürgermeister während ihrer Amtszeit begleitet. Danke für alles, lieber Hermann.“ Mit diesen emotionalen Worten verabschiedete der Kirchberger Bürgermeister Robert Muhr Hermann List bei dessen letzter Gemeinderatssitzung in die Rente.

Nachfolger Manuel Fischer ist in Lists Augen engagiert und gut ausgebildet

Offiziell ist List zwar noch bis zum 1. April angestellt, arbeiten muss er bis dahin dank Resturlaub und Überstundenabbau nicht mehr wirklich. Mit einem großen Lächeln nahm List einen Präsentkorb entgegen. Er bedankte sich sowohl bei Muhr, als auch bei den anderen Mitgliedern des Gemeinderats für die Zusammenarbeit und die lange Zeit. Seine Arbeit hat er in all den Jahren „eigentlich immer ganz gern gemacht“, sagte er mit einem Lächeln. Abschließend wandte er sich an das Gremium: „Trefft auch in Zukunft weitsichtige Entscheidungen.“ Die Bauamtsleitung übernimmt ab April Manuel Fischer der in Lists Augen ein „engagierter, gut ausgebildeter Nachfolger ist – des wird der schon machen!“

Moderate Erhöhung der Friedhofgebühren



Einstimmig beschlossen wurde von dem Gremium zudem eine Neukalkulation der Friedhofsgebührensatzung. Die letzte Neukalkulation und somit auch Preisanhebung hat vor sieben Jahren stattgefunden. Dadurch jedoch, dass zum einen die Dienstleister ihre Kosten angehoben haben und zum anderen durch die gestiegenen Personalkosten, ist laut Kämmerer Thomas Gigl eine Erhöhung heuer „durchaus vertretbar und wichtig“. Um die Einrichtung auch weiterhin kostendeckend zu führen, den Bürger aber nicht zu sehr zu belasten, werden die Friedhofgebühren proportional zu den Dienstleisterpreisen angehoben.