In seiner Sitzung am vergangenen Donnerstag hat der Böbracher Gemeinderat die Übertragung der standesamtlichen Aufgaben von Böbrach nach Teisnach beschlossen – öffentlich, wie es die bayerische Gemeindeordnung vorsieht. Doch die zuvor stattgefundene Debatte um die Verlegung wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt, denn es seien unter anderem Personalsachen diskutiert worden, teilte Bürgermeister Gerd Schönberger dem Viechtacher Bayerwald-Boten auf Anfrage mit. Der Beschluss ist damit aber rechtswidrig, denn nach Einschätzung der Rechtsaufsicht des Landratsamts hätte auch die Diskussion für die Bürger öffentlich stattfinden müssen.