Ferienpark in Bischofsmais
Trio durch „Lost-Places“-App zu Einbruch inspiriert: Jugendliche verurteilt

Drei junge Erwachsene stiegen in Appartements ein und nahmen Schmuck, Elektronik und Uhren mit

20.09.2023 | Stand 20.09.2023, 20:21 Uhr

In den Ferienpark am Rand von Bischofsmais haben die zwei junge Männer und eine junge Frau zwischen September 2020 und September 2021 mehrmals eingebrochen. Nun standen sie vor Gericht. − Foto: Archiv

Ein Toaster, ein Staubsauger, zwei Tennisschläger samt Bällen und ein Abfalleimer gehörten zum Diebesgut dreier junger Menschen, die deswegen am Dienstag vor dem Amtsgericht Viechtach (Landkreis Regen) zu Jugendstrafen verurteilt wurden. Eine Lost-Place-App habe inspiriert, wie sie vor Gericht aussagten.



Die Angeklagten, eine heute 20-Jährige sowie zwei heute 23-jährige Männer aus den Landkreisen Dingolfing-Landau und Landshut, wurden von der Staatsanwaltschaft Deggendorf beschuldigt, mehrmals in den Ferienpark in Bischofsmais eingedrungen und Gegenstände entwendet zu haben. Die drei Taten sollen sich jeweils nachts zwischen September 2020 und September 2021 ereignet haben. Dabei sollen sie einige Türen aufgebrochen und neben den bereits genannten Gegenständen auch Elektronik wie einen Fernseher, Laptops, Computer, Playstation, Schmuck und Armbanduhren mitgenommen haben.

„Lost-Places“-App führt Jugendliche zu Ferienanlage in Bischofsmais



Die 20-Jährige sagte als erste aus und gab die Einbrüche zu – sie selbst sei nur bei zwei mit dabei gewesen. Auf den Ferienpark seien sie über eine „Lost-Places“-App gekommen. Die jungen Leute dachten nicht, dass dort noch jemand lebe, sagte die Angeklagte. Jugendrichterin Andrea Keilhofer redete den jungen Leuten dennoch ins Gewissen: „Lost Places hin oder her, das ist kein Selbstbedienungsladen.“ Die 20-Jährige habe selbst nur eine Halskette mitgenommen – wohin die anderen Gegenstände gekommen seien, wisse sie nicht. Die Richterin zeigte dafür wenig Verständnis, denn einen Fernseher stecke man ja nicht in die Hosentasche. „Wir sind nicht bei Harry Potter, wo die Dinge weggezaubert werden“, sagte sie.

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Der Anwalt des Angeklagten aus dem Landkreis Landshut, Marek Schauer, sprach von einem „Abenteuerdrang“ der drei jungen Leuten. Es sei „fast wie eine Art Computerspiel“ gewesen, man habe immer hinter die nächste Tür schauen wollen. Der 23-Jährige aus dem Landkreis Dingolfing-Landau erklärte, dass sie in einem der Appartements einen „Kasten voller Schlüssel“ fanden. Damit seien er und die anderen in die weiteren Appartements gekommen.

Jugendliche bestreiten das Klauen von Bargeld



Der Angeklagte aus dem Landkreis Landshut sagte, er habe die Armbanduhren mitgenommen, sie aber der Polizei auch wieder zurückgegeben. Ob auch Bargeld unter dem Diebesgut war, wie einer der Geschädigten bei der Polizei angab, die Angeklagten jedoch bestritten, konnte auch die Zeugenaussage eines mittlerweile pensionierten Polizeibeamten nicht klären. Der Verteidiger des Angeklagten aus dem Kreis Landshut, Dr. Ronny Raith, bezweifelte, dass jemand der in dieser Anlage wohne, mehrere Tausend Euro zuhause herumliegen habe.

Die Jugendgerichtshilfe aus Landshut sprach sich bei einem der Angeklagten und der 20-Jährigen für Jugendstrafrecht aus, zumal sie bei der ersten Tat erst 17 Jahre alt war. Bei dem Angeklagten aus dem Landkreis Dingolfing-Landau, den der Vertreter der Jugendgerichtshilfe als „treibende Kraft“ der Taten ansah, empfahl er, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden.

Jugendrichterin Andrea Keilhofer konnte der Empfehlung nicht folgen, da gerade dieser Mann im Gegensatz zu den anderen beiden keine Arbeitsstelle hat und ein unstetes Leben führt.

Verurteilung der Angeklagten nach Jugendstrafrecht



Die Staatsanwältin forderte in ihrem Plädoyer, die drei jungen Menschen nach Jugendstrafrecht schuldig zu sprechen. „In den Details mag es noch Ungereimtheiten geben“, aber im Großen und Ganzen haben sie die Taten zugegeben. Die 20-Jährige solle eine Geldauflage von 1000Euro bezahlen, der aus dem Kreis Landshut kommende 23-Jährige 2000Euro, da er bereits zwei Eintragungen im Bundeszentralregister stehen habe. Für den dritten Angeklagten, bei dem Erwachsenenstrafrecht im Raum stand, seien sechs Monate Freiheitsstrafe als Mindeststrafe „schon eine Wucht“. Sie forderte daher 140 Arbeitsstunden.

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Der Verteidiger der 20-Jährigen sagte: „Alle drei wissen, dass sie Mist gebaut haben.“ Er wies darauf hin, dass diese Ferienanlage ein „Schandfleck“ ist – manche hätten nur darauf gewartet, dass jemand mit dem Abriss beginne. Für seine Mandantin seien 700Euro Geldstrafe ausreichend. Marek Schauer plädierte für Jugendstrafrecht für seinen Mandanten – die soziale Arbeit „soll erinnern, dass man fremdes Eigentum respektiert“. Ronny Raith wies darauf hin, dass sein Mandant „von Anfang an Aufklärungshilfe geleistet“ habe und „eher der Mitläufer“ gewesen sei. Bei einer Geldauflage von 2000 Euro, die in Raten abzuzahlen sei, werde er „noch eine geraume Zeit an die Tat erinnert.“

Das Jugendschöffengericht sprach die drei Angeklagten schuldig. Die 20-Jährige muss 700 Euro an den Frauennotruf Zwiesel zahlen, der 23-Jährige aus dem Kreis Landshut 2000 Euro an den Kreisjugendring Regen. Auch der dritte Angeklagte wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt und muss bis März 200 Arbeitsstunden leisten. Das Urteil ist rechtskräftig.