Warnung zum Wochenende
Erhöhte Waldbrandgefahr in Niederbayern: Erste Beobachtungsflüge starten

04.04.2024 | Stand 04.04.2024, 16:01 Uhr |

Die ersten Luftbeobachtungsflüge des Jahres sind am Wochenende in Niederbayern angekündigt.  − Symbolbild: Nicolas Armer/dpa

Da für die kommenden Tage hohe Temperaturen vorausgesagt werden, steigt auch die Waldbrandgefahr in Niederbayern zunehmend. Deswegen starten zum Wochenende die ersten Beobachtungsflüge in diesem Jahr.



„Vor allem am kommenden Sonntag, 7. April, ist laut aktuellem Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes in weiten Teilen Niederbayerns von einer hohen Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5) auszugehen“, berichtet die Regierung von Niederbayern am Donnerstag. Zur Überwachung und zur möglichst frühzeitigen Abwehr von Gefahren wurden deshalb die ersten Beobachtungsflüge in diesem Jahr angeordnet und zwar für Sonntag, 7., und Montag, 8. April.

Lesen Sie dazu auch: Waldbrandgefahr: Was Sie tun können - auch im Notfall

Die vorbeugende Luftbeobachtung findet laut Regierung in den Nachmittagsstunden zu den höchsten Gefährdungszeiten statt. Die angeordneten Flüge starten von den Stützpunkten der Flugbereitschaft Niederbayern der Luftrettungsstaffel Bayern, hier speziell: Straubing-Wallmühle.

Folgende Routen werden geflogen:


Flugroute A2
Straubing-Wallmühle – Abensberg – Landshut-Ellermühle – Velden – Aich – Dirnaich – Eggenfelden – Simbach a. Inn – Asenham – Osterhofen – Hengersberg – Egg – Steinach – Straubing-Wallmühle

Flugroute B
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Vilshofen – Pocking – Salzweg – Untergriesbach – Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal

Flugroute B1
Arnbruck-Zellertal – Wiesenfelden – Gotteszell – Regen – Perlesreut – Vilshofen – Pocking – Salzweg – Untergriesbach – Altreichenau – Mauth – Zwiesel – Arnbruck-Zellertal

Die Regierung appelliert dringend, in Waldgebieten äußerste Vorsicht walten zu lassen und keinesfalls mit offenem Feuer zu hantieren oder zu rauchen. Besondere Warnhinweise gelten auch für Waldbesitzer, Jäger und alle Personen, die mit Waldarbeiten beschäftigt sind: „Kein offenes Feuer im Wald oder in einer Entfernung von weniger als 100 Metern“, heißt es in der Mitteilung der Regierung.

− cav


Artikel kommentieren