Sankt Englmar
Englmarisuchen ist im Bundesverzeichnis für Immaterielles Kulturerbe

17.03.2023 | Stand 17.09.2023, 0:53 Uhr

Kern des Brauchgeschehens ist ein Umzug in historisierenden Kostümen. −Foto: Marion Wittenzellner/Archiv

Das Englmarisuchen in Sankt Englmar ist ins Bundesweite Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes aufgenommen worden. In einer Pressemitteilung drückt Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker seine Freude über die Entscheidung der Kulturministerkonferenz aus.

Das „Englmarisuchen“ ist ein religiöses Schauspiel, das die Legende vom Leben, dem gewaltsamen Tod und der Auffindung des Leichnams des seligen Engelmar (gestorben um 1100) erzählt. Das Spiel ist seit Mitte des 19. Jahrhunderts belegt und war bis 1906 in eine Fronleichnamsprozession eingebunden, seither findet es alljährlich am Pfingstmontag in Sankt Englmar statt. Kern des Brauchgeschehens ist ein Umzug in historisierenden Kostümen mit einem von Ochsen gezogenen Wagen zum Kapellenberg. Dort soll der Überlieferung nach der selige Engelmar gelebt haben, ermordet und aufgefunden worden sein. Um das Schauspiel haben sich weitere Bräuche wie eine Reiterprozession, das Auftreten des „Pfingstl“ und der „Pfingstltuscher“ zu einem seit Generationen gepflegten zentralen Festtermin gruppiert.

Das „Englmarisuchen“ steht bereits seit 2020 im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes. Über die Aufnahme in das Bundesweite Verzeichnis wird im zweijährigen Turnus in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Die Erstellung eines nationalen Registers ist eine Verpflichtung aus dem UNESCO-Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes, dem Deutschland vor zehn Jahren beigetreten ist. Ziel ist es, weltweit die Vielfalt des lebendigen Kulturerbes zu erhalten, zu pflegen und zu fördern. Die Auswahl der Vorschläge für das Bundesweite Verzeichnis erfolgt in Bayern auf Grundlage des Bayerischen Landesverzeichnisses nach fachlicher Empfehlung eines unabhängigen Expertengremiums.

− vbb