Waldkirchen
Verkaufsoffene Sonntage – aber nur mit Anlass

11.07.2021 | Stand 11.07.2021, 15:00 Uhr

Über das Thema verkaufsoffene Sonntage informierte der Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn bei einem Vortrag im Bürgerhaus. −Foto: PNP

Verstärkt verkaufsoffene Sonntage anbieten, um den Einzelhandel aus der Krise zu führen? Eine Forderung, die aktuell vonseiten des Einzelhandels öfter im Raum steht. Dass aber hier auch die Rechte der Angestellten zu beachten sind, das zeigte ein Vortrag, zu dem die Katholische Erwachsenenbildung im Landkreis Freyung-Grafenau und die Katholische Arbeitnehmer-Bewegung mit Rechtsanwalt Dr. Friedrich Kühn einen Experten des deutschen Ladenschlussrechts ins Bürgerhaus Waldkirchen eingeladen hatten.

Die Lage ist klar: Während gerade der große, börsennotierte Versandhandel während der Corona-Pandemie exorbitante Gewinne eingefahren hat, kämpft der stationäre Einzelhandel in vielen Bereichen mit massiven Umsatzeinbußen. Gleichzeitig müssen die Betreiberinnen und Betreiber der Läden bestehende Fixkosten tragen, ihren Lebensunterhalt bestreiten. Auch staatliche Überbrückungshilfen konnten hier nur einen Teil der Belastungen auffangen.

Umso wichtiger ist es in Zeiten der Lockerung der Infektionsschutzmaßnahmen dem stationären Einzelhandel, vor allem den klein- und mittelständischen inhabergeführten Unternehmen Möglichkeiten zu geben zumindest einen Teil der entstandenen Verluste auszugleichen.

Häufig wird im Zuge dessen von den Handelsverbänden das zuvor schon massiv umstrittene Instrument des verkaufsoffenen Sonntages eingebracht, gar die Forderung bis zum Ende des Jahres den Sonntag als Verkaufstag frei zu geben, wie der Experte die Situation beschrieb.

Lokale Gewerbeverbände treten demnach zurzeit massiv mit der Forderung nach verkaufsoffenen Sonntagen an die Kommunen, welche häufig versuchen dieser Forderung gerecht zu werden.
Dabei werde häufig vergessen: Der freie Sonntag hat Verfassungsrang. Klagen darüber, dass die Rechtslage unübersichtlich sei sind unbegründet und fußen auf der Unwissenheit über die Rechtslage, so der Fachanwalt, der die Rechtslage um den Verkaufsoffenen Sonntag erklärte und darüber informierte, welche Bedingungen erfüllt werden müssen bzw. wo die Fehlerquellen liegen.

Kommunalpolitiker, Leitende Mitarbeiter in den Verwaltungen, Einzelhändler, aber natürlich auch Interessierte waren die Zuhörer, es kamen rund 30 Personen, darunter auch zwei Bundestagskandidaten.

Dr. Friedrich Kühn ging gezielt auf Voraussetzungen wie den Anlassbezug ein; der Anlass, zu dem der verkaufsoffene Sonntag stattfindet, muss demnach klar im Vordergrund stehen, ein verkaufsoffener Sonntag könne nie selbst als Anlass fungieren. Auch dürfe nie das wirtschaftliche Interesse Begründung sein, hier überwiegt der Verfassungsrang des Sonntags, stellte Dr. Kühn klar.

Anhand verschiedener Beispiele erläuterte Kühn, wie die Kommunen rechtssicher mit dieser Thematik umgehen und Fehler vermeiden können.

Im Anschluss an den Vortrag wurde von den Anwesenden der gegebene Raum zur Diskussion dankend wahrgenommen. Der Bundestagskandidat Muhanad Al-Halak wies auf das veränderte Einkaufsverhalten der jüngeren Generationen hin, dem müsse Rechnung getragen werden ohne die Beschäftigten im Einzelhandel über die Gebühr zu belasten.

Die KEB Geschäftsführerin Diana Königseder verwies auf die Belastungen für die Familien der Verkäuferinnen sowie die notwendigen Erweiterungen der Betreuungsstrukturen, welche auch Kommunen, das Betreuungspersonal und Steuerzahler/innen belaste.

KAB-Diözesansekretär Heinz Neff erklärte in seinem Schlusswort, er hätte sich mehr Teilnehmer/innen aus Kommunalpolitik und Verwaltung gewünscht. Dort wo den Beteiligten die Rechtslage klar ist, würden Fehler und damit Konflikte vermieden.

− pnp