Waldkirchen
Im Rathaus gilt ab Montag die 3-G-Regel

14.11.2021 | Stand 14.11.2021, 11:10 Uhr

Für den Besucherverkehr im Rathaus gelten wieder strengere Regeln. −Foto: Löw

Die landesweit steigenden Corona-Infektionszahlen wirken sich auch auf den Betrieb im Waldkirchner Rathaus aus. Wie die Verwaltung mitteilt, gilt im Rathaus der Stadt Waldkirchen ab Montag, 15. November, für den allgemeinen Parteiverkehr die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen, Getestet).

Alle Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, sich mit ihren Anliegen vorrangig per Post, Email oder Telefon an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadt Waldkirchen zu wenden. Das Waldkirchner Rathaus soll nur bei wirklich dringenden und nicht aufschiebbaren Anliegen aufgesucht werden. In diesen Fällen wird um eine rechtzeitige Terminvereinbarung mit den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebeten (Telefonliste ist auf www.waldkirchen.de einzusehen). Im Rathaus wird die Einhaltung der 3-G-Regel überwacht. Es wird deshalb dringend darauf hingewiesen, dass alle Bürgerinnen und Bürger beim Betreten des Rathauses die entsprechenden Nachweise (Impfnachweis, Genesenennachweis oder Testnachweis) mitführen und vorzeigen müssen. Im gesamten Rathaus gilt FFP2-Maskenpflicht.

− pnp