Teuere Baustellen für Bürger und Gmoa
Marode Friedhöfe in Schöfweg und Langfurth kommen in kommunale Trägerschaft – höhere Gebühren drohen

06.05.2024 | Stand 06.05.2024, 15:00 Uhr |
Petra Uhrmann

Investitionsstau herrscht auf den Friedhöfen Schöfweg (Bild) und Langfurth. − Foto: Geier

Für eine etwas längere Diskussion sorgte im Gemeinderat der Tagesordnungspunkt zur Übernahme der kirchlichen Friedhöfe Langfurth und Schöfweg in kommunale Trägerschaft. Da die Bestattungen zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehören, kommt die Gemeinde zwar gar nicht umhin, die Trägerschaft zu übernehmen. Auch die Tatsache, dass diese Aufgabe seit Jahren seitens der Kirche durch die Pfarrkirchenstiftung übernommen wurde, sei natürlich positiv zu bewerten. Dass die Kommune nun allerdings für den substanziellen Investitionsstau der letzten Jahrzehnte an den Gebäuden und Mauern geradestehen müsse, obwohl man nur Pächter sei, stieß dem Gremium sauer auf.

Als „Frechheit“ bezeichnete es gar Rat Alexander Weinberger. Auch Manfred Zeintl wunderte sich über das Gebaren: „In jedem anderen Miet- oder Pachtvertrag ist der Eigentümer für einen soliden Zustand verantwortlich.“

Ein Gemeinderat sprach von einer „Frechheit



Jahrzehnte sei an den beiden Friedhöfen, im Besonderem an den Friedhofsmauern und den Leichenhallen, nichts getan worden. Nun stehe die Kommune vor zwei großen Baustellen – und die Bürger vor saftigen Gebührenerhöhungen: Diese müssen in kommunaler Trägerschaft kostendeckend kalkuliert werden. Das würde schon ohne die anstehenden Sanierungsmaßnahmen zu einer Steigerung führen.

Als durchaus „bemerkenswert“ bezeichnete Bürgermeister Martin Geier die ihn schon seit längerem beschäftigenden Verhandlungen mit der Diözese diplomatisch. „Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass die Kommune nur in etwas investieren soll, was ihr auch gehört. Besonders im Hinblick darauf, dass wir uns auch in den letzten Jahren immer an Investitionen an den Friedhöfen beteiligt haben. Nach intensiven Verhandlungsgesprächen kommen wir aber in diesem Fall nicht umhin“.

Beide Friedhöfe werden zusammen kalkuliert



Mit der Übernahme durch die Kommune einher geht eine Überprüfung der Gebühren: Damit diese kostendeckend festgesetzt werden können und eine Satzung erstellt werden kann, müssen zunächst die laufenden Kosten, Abschreibungen und dergleichen ermittelt werden. Einstimmig wurde seitens des Gremiums beschlossen, dass diese Kalkulation von der Kommunalberatung Hurzlmeier übernommen werden soll. Um keinen Gemeindebürger zu benachteiligen, werden beide Friedhöfe zusammen kalkuliert. Um anschließend die Gebühren rechtssicher berechnen zu können, muss eine Stammsatzung sowie eine Gebührensatzung neu erstellt werden. Diese Arbeiten werden von der Rechtsanwaltskanzlei Anette Freitag aus Straubing erbracht.

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