Innernzell
Teilzeit-Arzt für Innernzell

17.05.2021 | Stand 21.09.2023, 23:48 Uhr

Kurz und schmerzlos ging die jüngste Gemeinderatssitzung der Gemeinde Innernzell vonstatten. Neben mehrerer Bauanträge galt es, über die Festsetzungen der Richtlinien zur Bebauung im Gebiet "Tumiching Ost" abzustimmen. Bürgermeister Josef Kern konnte abschließend noch gute Nachrichten für die Gemeinde veröffentlichen. In der von der Gemeinde erworbenen leeren Allgemeinarztpraxis gibt es bald zwei Tage die Woche Sprechstunden

Keine Gegenstimmen gab es zum Bauantrag zu Errichtung eines Doppelhauses mit zwei Einzelgaragen auf Grundstück Fl. Nr. 2564, Gem. Hilgenreith unter Enthaltung von Gemeinderat Hermann Grassinger aufgrund persönlicher Beteiligung. Auch dem Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau an eine bestehende Schreinerei auf Grundstück Fl. Nr. 5013, Gem. Innernzell, sowie dem Tekturantrag zum Neubau eines Funktionsgebäudes mit Garage als Ersatzbau auf Grundstück Fl. Nr. 5017, Gem. Innernzell standen keine Bedenken der Räte gegenüber.

Verhandelt wurden anschließend die Vorgaben für die Bebauung der vier Parzellen im Gebiet "Tumiching Ost". Damit sich die neu entstehenden Gebäude in die dörfliche Bebauung einfügen, wurden mehrere Vorgaben und Empfehlungen erarbeitet. Unter anderem soll der Baukörper bei offener Bauweise ein Verhältnis von Gebäudebreite zu -länge von mindestens 1 : 1,4 aufweisen. Gestattet sind Einzelhäuser mit und ohne Unterkellerung, gegebenenfalls mit Einliegerwohnung sowie maximal zwei Nebengebäuden (Garage und beispielsweise Gartenhaus). Dem ökologischen Gedanken wurde mit den Vorgaben, für die Zufahrten sickerfähige Beläge wie etwa Granit-Kleinsteinpflaster zu verwenden sowie den Empfehlungen, auf den Grundstücken jeweils mindestens einen standortgerechten heimischen Laubbaum zu pflanzen, genüge getan. Weiter soll nach Möglichkeit von Bepflanzung der Grundstücke mit nichtheimischen Arten abgesehen werden. Steingärten sind indes nicht zulässig. Die Anlage von geschotterten Flächen ist auf eine Gesamtfläche von maximal 20 Quadratmetern je Grundstück begrenzt. Für die Bedachung sind Satteldächer für die Hauptgebäude sowie Sattel- und Pultdächer für die Nebengebäude vorgesehen, diese sollen mit kleinteiliger, nicht reflektierender Dacheindeckung in Rot- oder Grautönen eingedeckt werden. Seitens der Gemeinde besteht der Wunsch, dass die Bebauungen der Parzellen zur Wahrung der baukulturellen Belange in traditioneller Bauweise und unter Verwendung möglichst regionaler Baustoffe realisiert werden soll. Vor Planungsbeginn sollte daher möglichst ein unverbindlicher Beratungstermin in der Gemeindekanzlei beziehungsweise im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft vereinbart werden. Die terminlichen Fristen zur Bebauung betragen für den Baubeginn vier Jahre nach Grundstückserwerb, innerhalb sechs Jahren nach Grundstückserwerb soll die Bebauung fertiggestellt sein.

Bürgermeister Josef Kern konnte das Gremium abschließend über eine positive Entwicklung für die Infrastruktur der Gemeinde informieren: In die von der Gemeinde erworbenen ehemaligen Allgemeinmedizinerpraxis wird voraussichtlich ab September wieder Leben einkehren. Zwei Tage wöchentlich soll hier eine Zweigstelle einer in einer Nachbargemeinde angesiedelten Allgemeinarztpraxis die medizinische Versorgung in der Gemeinde aufwerten.

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