Grafenau
Höhere Gebühren

24.05.2021 | Stand 21.09.2023, 23:34 Uhr

Bei der Stadtratssitzung wurden die Wasser- und Kanalgebühren geändert. Sie gelten rückwirkend ab 1. Januar 2021. Alle Beschlüsse fielen einstimmig.

Kämmerer Florian Hackl stellte die Tagesordnungspunkte vor. Beim Wasser steigt die jährliche Grundgebühr von 12 auf 60 Euro für den Dauerdurchfluss der Wasserzähler bis vier Kubikmeter pro Stunde – bis zehn Kubikmeter sind es 75 € (bisher 15 €), bis 16 Kubikmeter 120 € (24 €) und über 16 Kubikmeter 1200 € (240 €).

Mit der Erhöhung liegt der Anteil der Grundgebühr am Gesamtgebührenaufkommen bei rund 21 Prozent. Laut dem Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband wäre eine Anhebung der Grundgebühr nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bis maximal 40 bis 60 von Hundert des Gesamtgebührenaufkommens zulässig. Mit der Erhöhung der Grundgebühr können verbrauchsunabhängige Kosten (Infrastruktur, Personal usw.) besser abgedeckt werden.

Die Wasserverbrauchsgebühr bleibt gleich. "Das reizt nicht zum Wassersparen", war dazu der Kommentar von Stadtrat Wolfgang Kunz. "Aber wir sind nicht die Erzieher unserer Bürger", konterte sein ehemaliger Fraktionskollege Josef Bauer. "Einzelhaushalte sind durch die Erhöhung der Grundgebühr mehr belastet, aber eine Familie mit vier Kindern, bei der den ganzen Tag die Waschmaschine läuft, wird’s freuen. Wir werden’s nicht allen recht machen können."

Bürgermeister Alexander Mayer sagte, dass durch die Erhöhung der Grundgebühr Investitionen in die Infrastruktur finanziert würden und auf diesem Wege auch die Besitzer von Ferienwohnungen stärker herangezogen werden, die bisher von den niedrigen Gebühren profitiert hätten.

Beide Beschlussvorschläge fanden die uneingeschränkte Zustimmung. BSV 1: "Für den Kalkulationszeitraum 2021-2024 wird der kalkulatorische Zinssatz auf 1v. H. festgesetzt", und BSV 2: "Auf Grund der Art. 5,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Stadt Grafenau folgende Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung" (Zahlen s. oben). Die Änderungssatzung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Beim Kanal ist künftig eine erhebliche Gebührensteigerung zu erwarten, bedingt durch das Auslaufen des Wasserrechts für die Kläranlage Grafenau die damit verbundene notwendige Erweiterung der Kläranlage Furth.

Um diesen Sprung für den Gebührenzahler etwas abzufedern, hat die Verwaltung dem Stadtrat vorgeschlagen, eine Sonderrücklage von 640000 Euro – aufgeteilt auf vier Jahre (2021-2024) − anzusammeln. Dafür beträgt die Gebühr 2,10 Euro pro Kubikmeter Abwasser. Bei Grundstücken, auf denen nur Schmutzwasser abgeleitet werden darf, ermäßigt sich die Einleitungsgebühr auf 1,86 Euro pro Kubikmeter.

In die Änderungssatzung, die einstimmig beschlossen wurde und die ebenfalls am 1. Januar 2021 in Kraft trat, wurde der Paragraf 9 a neu eingefügt. Er besagt, dass bei einem Dauerdurchfluss der Wasserzähler bis vier Kubikmeter pro Stunde 12 Euro Grundgebühr pro Jahr zu zahlen sind, bis zehn Kubikmeter 15 Euro, bis 16 Kubikmeter 24 Euro und über 16 Kubikmeter 240 Euro.

− ul