Schönberg
Der letzte Wille vom Bürgermeister

Rathauschefs sind vom Gesetz her verpflichtet, ein Nottestament entgegenzunehmen

26.03.2022 | Stand 20.09.2023, 5:13 Uhr

Sachen gibt’s. Bürgermeister sind von Gesetz her verpflichtet, unter bestimmten Umständen ein Nottestament zu leisten. Die Heimatzeitung hat in diesem Zusammenhang mit Schönbergs Rathauschef Martin Pichler gesprochen.

"Als ich mein Amt als Bürgermeister angetreten habe, wusste ich zwar von den "Zehn Geboten" eines Bürgermeisteramtes, aber von einem Nottestament hatte ich vorher noch nichts gehört!", so Bürgermeister Martin Pichler. Ihm sei bei Amtsantritt durch die Geschäftsleitung mitgeteilt worden, dass die Errichtung eines Nottestamentes zu den sondergesetzlichen Zuständigkeiten eines Rathauschefs der Geschäftsordnung gehöre.

Das Nottestament hat Bürgermeister Martin Pichler immer im Auto dabei. Auch als Feuerwehrmitglied ist er auf vielen Einsätzen, "aber ein Nottestament musste ich Gott sei Dank noch nie machen!"

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