St. Oswald-Riedlhütte
Bebauungsplanänderung wegen Geräteschuppens

03.11.2021 | Stand 21.09.2023, 7:12 Uhr

Vor knapp einem Jahr hatte der Gemeinderat den Antrag zum Neubau eines Geräteschuppens auf Fl.Nr. 1035/1 in Höhenbrunn abgelehnt, mit der Begründung, dass sich das Grundstück nicht im Bebauungsplan "Höhenbrunn", sondern im Außenbereich befinde.

Nun stand das Bauvorhaben erneut auf der Tagesordnung. Der Bauwerber hatte die Änderung des Bebauungsplanes mit Deckblatt Nr. 4 beantragt. Der Gemeinderat beschloss, dass ein Architekt die Änderungen durchführen müsse und die Kosten vom Bauwerber zu tragen seien. Mit sieben zu fünf war das Abstimmungsergebnis zu Gunsten des Bauwerbers knapp. Es zeigt auf, wie das Gremium bei dieser Bauangelegenheit gespalten ist.

Vor einem Jahr hatte Gemeinderat Ludwig Höcker gewarnt, dass sich der Gemeinderat auf ein gefährliches Terrain begebe, wenn er dem Bauvorhaben zustimme, denn der Bauwerber hätte eigentlich die Fläche für den Gartenschuppen auf dem eigenen Grundstück, aber er wolle sich nicht die eigene Aussicht verbauen, sondern stelle den Gartenschuppen ins Blickfeld der Nachbarn.

Ein Jahr später liegen die Dinge etwas anders. Mittlerweile signalisieren die Unterschriften der Nachbarn, dass sie wohl nichts gegen den Gartenschuppen haben. Trotzdem: 3. Bürgermeisterin Monika Lang fürchtet einen erheblichen Arbeitsaufwand für die Verwaltung und dass jetzt noch mehr wegen einer Bebauungsplanänderung kommen könnten, diese ins Uferlose gehe. "Das war nicht Sinn und Zweck, als wir den Bebauungsplan Höhenbrunn aufstellten", argumentierte sie für ihre Partei, die Freien Wähler.

Genauso sieht es Alexander Watzl für die CSU: "Die Verhältnismäßigkeit ist nicht gegeben. Wir sind gegen die Ausweichnöglichkeit auf das Nachbargrundstück."

Klaus Pleintinger (FBL) ist da anderer Meinung: "Wenn die Nachbarn zugestimmt haben und der Bauherr zahlt, dann können wir nicht unflexibel sein und das nicht ändern."

− ul