Corona-Krise
Landratsamt Freyung-Grafenau ruft "Notbetrieb" aus

Seit Donnerstagnachmittag Parteiverkehr nur noch in der Führerscheinstelle und der Zulassungsstelle in Freyung

18.11.2021 | Stand 22.09.2023, 0:19 Uhr

Am Donnerstagnachmittag war ein Behördengang im Landratsamt in Freyung noch ziemlich komplikationsfrei – kurz danach wurde der "Notbetrieb" ausgerufen, der jetzt "bis auf Weiteres" nur noch Zutritt in wenige Dienststellen zulässt. −Foto: Karl

Landrat Sebastian Gruber hatte es am Dienstag im Rahmen einer Pressekonferenz bereits mehr als anklingen lassen: Das Landratsamt Freyung-Grafenau stößt coronabedingt an seine Grenzen – nicht zuletzt auch deswegen, weil etliche Mitarbeiter gebraucht werden für die Unterstützung des Gesundheitsamts bei der Kontaktverfolgung bei den vielen Infektionsfällen.

Am späteren Donnerstagnachmittag kam die nicht unerwartete Mitteilung: "Das Landratsamt Freyung-Grafenau arbeitet ab sofort und bis auf Weiteres im Notbetrieb. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass nur noch absolut unaufschiebbare und dringliche Termine mit vorheriger Terminvereinbarung vereinbart werden können."

Davon nicht betroffen sind die Kfz-Zulassungsstelle und die Führerscheinstelle in Freyung. Die Führerscheinstelle ist normal besetzt und für den Parteiverkehr geöffnet. "Eine vorherige Terminvereinbarung ist allerdings zwingend erforderlich unter www.freyung-grafenau.de/buergerservice", heißt es weiter in der Mitteilung.

"Größte Herausforderung seit Landkreis-Bestehen"

Die Zulassungsstelle Freyung könne hingegen auch ohne Termin aufgesucht werden. Jedoch empfehle sich auch hier eine Terminvereinbarung. Der Zutritt zum Dienstgebäude wird in allen Fällen mit einer FFP-2-Maske erlaubt.
Der Zugang zur Zulassungsstelle Grafenau kann nur nach vorheriger Terminvereinbarung (✆ 08551 57-460 oder online unter www.freyung-grafenau.de/buergerservice) sowie mit Tragen einer FFP2-Maske gewährt werden. Besucher ohne Termin könnten "leider nicht angenommen werden".

"Das Landratsamt hat wohl die größte Herausforderung seit Bestehen des Landkreises zu meistern", sagte Landrat Sebastian Gruber. "Die Maßnahmen des Notbetriebs sind leider unumgänglich. Damit verbunden ist, dass verschiedene Anliegen und Vorgänge aktuell leider nicht bearbeitet werden können", so Gruber, der die Landkreis-Bürgerinnen und -bürger um Verständnis in dieser belastenden Situation bittet.

Ab Montag auch neue Besuchsregeln in Kliniken

Coronabedingte Neuerungen und verschärfte Regelungen gibt es auch für die beiden Kreiskrankenhäuser Freyung und Grafenau: Dort gilt ab kommenden Montag, 22. November, die 2-G-Plus-Regelung: Ein Besuch ist damit laut einer gestrigen Pressemitteilung nur unter folgenden Voraussetzungen möglich:
- Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung (mind. 14 Tage nach zweiter Impfung) und gleichzeitiger Vorlage des Personalausweises, Führerschein, etc. oder
- Nachweis einer stattgehabten Covid-Infektion (ein Antikörpertest gilt nicht als Nachweis, sondern nur das Testergebnis mit positivem Befund älter als 28 Tage)
- Vorlage eines aktuellen negativen Test (PCR-Test, Schnelltest, ggf. einen in der Klinik unter Aufsicht vorgenommenen, mitgebrachten Selbsttest)
Der entsprechende Nachweis ist im Krankenhaus Freyung beim Sicherheitsdienst vorzulegen, im Krankenhaus Grafenau an der Pforte.