Nur zwei Tage nach dem Kauf hat eine Frau aus dem Landkreis Freyung-Grafenau ihren Hund einschläfern lassen. Nun stand die 40-Jährige vor Gericht.
Wegen einer strafbaren Tiertötung wurde sie dort zu einer Geldstrafe verurteilt. 50 Tagessätze zu je 35 Euro lautete das Urteil von Richter Sebastian Nagel.
Im Prozess waren zuvor zwei Seiten aufeinander geprallt. Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger war der Meinung, "der Hund war eine Gefahr". Das wollte Staatsanwalt Klaus Fruth nicht gelten lassen: "Sie holen sich einen Hund, der unter die Kampfhundeverordnung fällt. Lassen keinen Negativtest machen. Kennen seine Vorgeschichte nicht. Der Hund ist erst zwei Tage bei Ihnen – und dann wundern Sie sich, dass er nachts knurrt?"