Dingolfing-Landau
Stillgelegte Holzöfen: Sie dürfen wieder genutzt werden

05.09.2022 | Stand 05.09.2022, 15:11 Uhr

−Symbolfoto: Silas Stein

Wegen der möglichen Gasknappheit im Herbst und Winter hat das Landratsamt Dingolfing-Landau eine Allgemeinverfügung zur befristeten Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen erlassen. Die Allgemeinverfügung ist seit Freitag, 2. September, gültig.

Außer Betrieb genommene Holzfeuerungsanlagen, die noch nicht abgebaut wurden und für die der Betreiber ein Formular zum Vorhalten für den Notbetrieb beim zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger eingereicht hat, dürfen vorübergehend wieder in Betrieb genommen werden. Voraussetzung ist, dass dadurch eine vorhandene Gasheizung ganz oder teilweise ersetzt wird. Mit dem Betrieb der Holzfeuerungsanlage darf erst begonnen werden, wenn der Betreiber die Aufnahme des Betriebs unter Vorlage des ordnungsgemäß unterschriebenen Formulars "Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer Einzelraumfeuerungsanlage für feste Brennstoffe" oder des Formulars "Merkblatt und Erklärung zur Stilllegung einer zentralen Heizungsanlage für feste Brennstoffe" beim Landratsamt Dingolfing-Landau, Sachgebiet 42, angezeigt hat oder aktuell anzeigt.
Die Allgemeinverfügung gilt bis 31. August 2023. Rückfragen beantwortet gerne Manuel Wilhelm, ✆08731/87-205.

− lnp